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Dokument-ID: 1010493

WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz

Über die Zulässigkeit der Schenkung von bloß gem § 40 Abs 2 WEG 2002 angemerkten Anteilen

OGH: Die verheirateten Antragsteller, die jeweils Eigentum an halben Mindestanteilen, mit denen Wohnungseigentum an einer Wohnung und einem Kfz-Stellplatz verbunden war, hatten, begehrten die Einverleibung des Eigentums der Frau an den Mindestanteilen des Ehemanns. Dafür legten sie einen Notariatsakt vom 19.11.2015 vor, mit dem die Schenkung der Anteile verbunden war und einen Nachtrag zu diesem vom 06.12.2017, der jedoch nicht mehr in der Form eines Notariatsakts errichtet wurde. Der als Notariatsakt errichtete Schenkungsvertrag konnte noch keine genauen Bezeichnungen der Anteile nennen, zur genauen Spezifizierung diente dann der Nachtrag. Sowohl das Erst-, als auch das Rekursgericht lehnten die Eintragung ab, da Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe des Schenkungsgegenstandes zur Gültigkeit in der Form eines Notariatsaktes aufgesetzt werden müssen.

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