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WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz
Zur schuldbefreienden Leistung von Vorauszahlungen durch Wohnungseigentümer während eines „strittigen“ Verwalterwechsels
OGH: Im vorliegenden Fall begehrte die Eigentümergemeinschaft von der Beklagten rückständige Wohnbeiträge samt Zinsen und Mahnspesen. Sie hatte die bisherige Verwalterin der Liegenschaft gekündigt und eine neue bestellt. Die Beklagte hatte daraufhin zwar beantragt, die Rechtsunwirksamkeit dieser Beschlüsse festzustellen; beide Verfahren wurden jedoch durch Abweisung des Antrags beendet. Die der Beklagten in den folgenden Jahren vorgeschriebenen monatlichen Wohnbeiträge wurden von dieser nicht auf das von der neuen Verwaltung für die Eigentümergemeinschaft eingerichtete Konto eingezahlt. Die Beklagte argumentierte, da sie die Wohnbeiträge rechtzeitig und schuldbefreiend auf das von der Vorverwaltung gemäß § 20 Abs 6 WEG 2002 eingerichtete Verwalterkonto eingezahlt habe, bestehe der von der Eigentümergemeinschaft erhobene Anspruch für rückständige Beiträge nicht. Die Eigentümergemeinschaft hingegen vertrat die Ansicht, diesen Zahlungen käme keine schuldbefreiende Wirkung zu.