Ihre Suche nach eine lieferte 5458 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (5854) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (5854) anzeigen
  • Alle Themen
  • Alle Kategorien
  • älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 075508

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 1385. Ungültigkeit eines Vergleichs
(nichtamtliche Überschrift)

idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901

Ein Irrthum kann den Vergleich nur in so weit ungültig machen, als er die Wesenheit der Person, oder des Gegenstandes betrifft.