Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach weg lieferte 3297 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (3541) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (3541) anzeigen-
Thema
-
(246)
Mietrecht
Mietrecht
(246)
- (55) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (55)
- (38) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (38)
- (9) Mietanbot Mietanbot (9)
- (101) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (101)
- (12) Befristung Befristung (12)
- (32) Mietzins Mietzins (32)
- (8) Betriebskosten Betriebskosten (8)
- (7) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (7)
- (32) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (32)
- (17) Mieterschutz Mieterschutz (17)
- (42) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (42)
- (5) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (5)
-
(195)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(195)
- (85) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (85)
- (33) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (33)
- (8) Hausverwalter Hausverwalter (8)
- (10) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (10)
- (36) WEG-Verträge WEG-Verträge (36)
- (15) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (15)
- (43) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (43)
- (4) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (4)
- (1) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (1)
- (5) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (5)
- (65) Kommentare Kommentare (65)
-
(246)
Mietrecht
Mietrecht
(246)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
WEKA (gau) | News | 17.09.2014
Kein „grenzüberschreitendes“ Wohnungseigentum möglich
Ein Wohnungseigentumsobjekt muss sich stets zur Gänze auf ein und derselben Liegenschaft befinden. Ein grenzüberschreitendes Wohnungseigentum ist nicht möglich.
Geschäftszahl
OGH 20.05.2014, 5 Ob 52/14d
Norm
§ 843 ABGB, § 2 Abs 2 WEG 2002
Leitsatz
Quintessenz:
Ein Wohnungseigentumsobjekt muss sich stets zur Gänze auf ein und derselben Liegenschaft befinden. Ein grenzüberschreitendes Wohnungseigentum ist nicht möglich.
OGH: Grundsätzlich kommt der Realteilung Vorrang vor der Zivilteilung zu (§ 843 ABGB). Voraussetzung ist allerdings, dass genügend wohnungseigentumstaugliche Objekte vorhanden sind oder ohne unverhältnismäßigen Aufwand geschaffen werden können. Weiters müssen die Miteigentümer über ausreichende Mindestanteile verfügen, welche die Zuweisung von Sondernutzungsrechten an konkreten Objekten erlauben.
Gemäß § 2 Abs 2 WEG 2002 ist eine Wohnung ein baulich abgeschlossener selbstständiger Teil eines Gebäudes, der dem Wohnbedürfnis eines Menschen dienen kann. Die „Abgeschlossenheit nach allen Seiten“ ergibt sich daraus, dass die Wohnung innerhalb der Grundstücksgrenzen baulich abgetrennt sein muss. Diese Trennung kann zum Beispiel durch Errichtung einer Mauer erreicht werden.
Ein Wohnungseigentumsobjekt muss sich stets zur Gänze auf ein und derselben Liegenschaft befinden. Ein grenzüberschreitendes Wohnungseigentum ist nicht möglich.
Weitere Leitsätze sowie OGH-Entscheidungen im Volltext finden Sie am Portal unter https://www.forum-media.at/wohnrecht/Judikatur.