Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 1440 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1550) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1550) anzeigen-
Thema
-
(200)
Mietrecht
Mietrecht
(200)
- (55) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (55)
- (13) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (13)
- (5) Mietanbot Mietanbot (5)
- (91) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (91)
- (5) Befristung Befristung (5)
- (28) Mietzins Mietzins (28)
- (4) Betriebskosten Betriebskosten (4)
- (5) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (5)
- (22) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (22)
- (11) Mieterschutz Mieterschutz (11)
- (28) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (28)
- (6) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (6)
-
(13)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(13)
- (4) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (4)
- (3) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (3)
- (1) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (1)
- (3) WEG-Verträge WEG-Verträge (3)
- (2) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (2)
- (1) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (1)
- (1) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (1)
- (16) Kommentare Kommentare (16)
-
(200)
Mietrecht
Mietrecht
(200)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz
Zur Wirksamkeit einer Mietrechtsabtretung nach § 12 Abs 1 MRG bei vorangegangener Aufkündigung
OGH: Die Beklagte wohnte seit vielen Jahren als Mieterin in einer Wohnung der Klägerin und zumindest die letzten fünf Jahre gemeinsam mit ihrem Sohn. Im Frühjahr 2016 beschlossen Mutter und Sohn, dass er die Wohnung übernehmen solle, da sie ab Oktober in eine barrierefreie Wohnung ziehen wollte. Am 28.06.2016 formulierte die Beklagte ein Schreiben an die Vermieterin, in dem sie die Wohnung aufkündigte, jedoch nicht erwähnte, dass der Sohn die Wohnung übernehmen solle. Die Klägerin bestätigte die Auflösung des Bestandvertrages mit 30.09.2016. Nach dem Auszug der Beklagten im August 2016 teilten Mutter und Sohn Anfang September der Klägerin in einem gemeinsamen Schreiben mit, dass die Beklagte die Wohnung ihrem Sohn überlasse. Die Klägerin war jedoch der Meinung, dass ein Abtritt nicht mehr möglich sei, da die Wohnung bereits gekündigt sei und begehrte von der Beklagten die Räumung der Wohnung und des PKW-Abstellplatzes, welche auch weiterhin vom Sohn der Beklagten benützt werden.