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Dokument-ID: 099365

Vorschrift

Notariatstarifgesetz (NTG)

Inhaltsverzeichnis

§ 26. Zeitgebühren

idF BGBl. II Nr. 132/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2023

Die Zeitgebühr beträgt für jede, wenn auch bloß angefangene halbe Stunde 12,90 Euro.

(BGBl. II Nr. 132/2023)