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Dokument-ID: 099371

Vorschrift

Notariatstarifgesetz (NTG)

Inhaltsverzeichnis

§ 32. Kanzleigebühren

idF BGBl. II Nr. 132/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2023

Die Schreibgebühr beträgt für jede Seite 2,40 Euro, bei Ziffernausweisen und fremdsprachigen Texten das Doppelte. Eine angefangene Seite wird für voll gerechnet.

(BGBl. II Nr. 132/2023)