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Dokument-ID: 805073
WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz
Zum Recht des einzelnen Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Belege des Kontos der Eigentümergemeinschaft
Das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Kontobelege der Eigentümergemeinschaft hängt weder von bestimmten Zeiträumen noch vom Vorliegen wichtiger Gründe ab. Vielmehr hat der Verwalter dem Wohnungseigentümer so oft Einsicht zu gewähren, wie dieser es verlangt. Die Grenze der Rechtsausübung liegt bei der Schikane iSd § 1295 Abs 2 ABGB.