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Dokument-ID: 487678

WEKA (fsc) | Judikatur | Leitsatz

Anwendbarkeit des MRG bei Superädifikaten – Beispiel Erholungsheim

OGH: Die dem Bestandvertrag vereinbarungsgemäße Errichtung eines Erholungsheimes „für die Gefolgschaft“ ist als Superädifikat im Sinne des § 435 ABGB zu qualifizieren.

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