Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach weg lieferte 3297 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (3541) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (3541) anzeigen-
Thema
-
(246)
Mietrecht
Mietrecht
(246)
- (55) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (55)
- (38) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (38)
- (9) Mietanbot Mietanbot (9)
- (101) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (101)
- (12) Befristung Befristung (12)
- (32) Mietzins Mietzins (32)
- (8) Betriebskosten Betriebskosten (8)
- (7) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (7)
- (32) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (32)
- (17) Mieterschutz Mieterschutz (17)
- (42) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (42)
- (5) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (5)
-
(195)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(195)
- (85) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (85)
- (33) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (33)
- (8) Hausverwalter Hausverwalter (8)
- (10) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (10)
- (36) WEG-Verträge WEG-Verträge (36)
- (15) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (15)
- (43) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (43)
- (4) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (4)
- (1) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (1)
- (5) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (5)
- (65) Kommentare Kommentare (65)
-
(246)
Mietrecht
Mietrecht
(246)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz
Fällt die Fertigstellung einer Wohnungseigentumsanlage unter die „Erhaltung“?
OGH: Der Erhaltungsbegriff setzt immer einen bestehenden Mangel im Sinne einer Reparaturbedürftigkeit, einer Einschränkung der Funktionsfähigkeit oder Brauchbarkeit oder zumindest einer Schadensgeneigtheit voraus. Nach Würth (in Rummel § 28 WEG Rz 2) umfasst die ordentliche Verwaltung im Allgemeinen alle Maßnahmen, die der Erhaltung und Verwaltung des gemeinsamen Gutes dienen, sich im gewöhnlichen Verlauf der Dinge als notwendig oder zweckmäßig erweisen, im (objektiven) Interesse aller Miteigentümer (oder jedenfalls nicht nur einzelner Teilhaber) liegen und keine besonderen Kosten verursachen. In diesem Sinne gehören zur Erhaltung lediglich Auslagen, die erforderlich sind, um das Haus unter Vermeidung jedes Luxusaufwands in seiner gegenwärtigen Gestalt und zu seinem bisherigen Zweck zu erhalten, soweit es sich um dessen allgemeine Teile handelt. Hingegen bedeutet dies nicht, dass jegliche Veränderung an der Liegenschaft ausgeschlossen wäre. Auch bauliche Veränderungen sind zur Erhaltung zu zählen, soweit sie nicht über den Erhaltungszweck hinausgehen. Laut § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002 kann jeder Wohnungseigentümer mit einem gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richtenden Antrag die Entscheidung des Gerichts über das Vorliegen von Arbeiten im Sinne des § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002 verlangen.