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Dokument-ID: 947636
Andrea Weisert - WEKA (red) | News | 23.06.2017
Kündigung des Mietvertrags
Bei der Kündigung des Mietvertrags müssen sowohl Vermieter als auch Mieter bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Über die Einhaltung von Kündigungsfristen bis hin zu gewissen Formvorschriften.
Unter Kündigung versteht man eine einseitige, empfangsbedürftige (nicht aber auch annahmebedürftige) Erklärung, ein bestehendes Bestandverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt (= Kündigungstermin) unter Einhaltung einer bestimmten Frist (= Kündigungsfrist) zu beenden.
Bestandverträge können – je nach Art – aus folgenden Gründen beendet werden:
- Zeitablauf
- Aufkündigung
- vorzeitige Auflösung aus wichtigen Gründen
- einvernehmliche Auflösung
- Erlöschen des Mietverhältnisses