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Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz
Zur Vermietung einzelner Wohnungen nach Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft – liegt eine Gefährdung vor?
OGH: Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund eine Vermietung von Wohnungen zu für die Vermieterseite unüblichen und ungünstigen Konditionen und die damit einhergehende Verkehrswertminderung der Liegenschaft einen unwiederbringlichen Schaden darstellen würde. Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein unwiederbringlicher Schaden dann vor, wenn ein Nachteil am Vermögen, Rechten oder Personen eingetreten ist und wenn die Zurückversetzung in den vorigen Stand nicht tunlich ist sowie Schadenersatz entweder nicht geleistet werden kann (Zahlungsunfähigkeit des Beschädigers) oder die Leistung des Geldersatzes dem angerichteten Schaden nicht völlig adäquat ist (RS0005270).