Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach weg lieferte 3297 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (3541) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (3541) anzeigen-
Thema
-
(246)
Mietrecht
Mietrecht
(246)
- (55) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (55)
- (38) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (38)
- (9) Mietanbot Mietanbot (9)
- (101) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (101)
- (12) Befristung Befristung (12)
- (32) Mietzins Mietzins (32)
- (8) Betriebskosten Betriebskosten (8)
- (7) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (7)
- (32) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (32)
- (17) Mieterschutz Mieterschutz (17)
- (42) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (42)
- (5) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (5)
-
(195)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(195)
- (85) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (85)
- (33) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (33)
- (8) Hausverwalter Hausverwalter (8)
- (10) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (10)
- (36) WEG-Verträge WEG-Verträge (36)
- (15) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (15)
- (43) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (43)
- (4) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (4)
- (1) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (1)
- (5) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (5)
- (65) Kommentare Kommentare (65)
-
(246)
Mietrecht
Mietrecht
(246)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Anspruch auf ein Übergabehonorar bei Verwaltungsende bei Vereinbarung vor dem 01.01.2006
OGH: Es besteht anerkannterweise ein Unternehmensbrauch, demzufolge steht dem Verwalter bei Auflösung des Verwaltungsvertrags eine Entschädigung für die anlässlich der Übergabe der Verwaltung entstehende Mehrarbeit zu. Liegt keine andere Vereinbarung vor, gebührt ein nach den Umständen angemessenes Honorar, wobei in der Literatur drei Monatshonorare als üblich und angemessen angesehen werden. Ein Übergabehonorar steht vor allem dann zu, wenn die Verwaltung vom Auftraggeber gekündigt wird, ohne dass der Verwalter hiefür berechtigte Gründe gesetzt hätte.