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Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Rechtsgeschäftsgebühren im Bestandrecht
Die Qualifikation von Bestandverträgen iSd Gebührengesetzes
Als Bestandverträge qualifiziert das Gebührengesetz gem § 33 TP 5 Verträge über zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen Entgelt erhält. Die Bestimmungen finden nicht nur auf „klassische“ Miet- bzw Pachtverträge gem §§ 1090 ff ABGB Anwendung, sondern auch auf sonstige Verträge, die der in § 33 TP 5 Abs 1 GebG enthaltenen Erläuterung „Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmte Preis“ entsprechen.