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Dokument-ID: 074635

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 533. Erbrechtstitel

idF BGBl. I Nr. 87/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2017

Das Erbrecht gründet sich auf einen Erbvertrag, auf den letzten Willen des Verstorbenen oder auf das Gesetz.

(BGBl. I Nr. 87/2015)