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Dokument-ID: 736403
WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz
Zinsminderungsrecht des Mieters im Teilanwendungsbereich des MRG
OGH: Im Teilanwendungsbereich des MRG kommen die §§ 3 und 8 leg cit nicht zur Anwendung, weshalb eine Zinsminderung nur unter den Voraussetzungen des § 1096 Abs 1 ABGB möglich ist. Ist das Mietobjekt demnach „bei der Übergabe derart mangelhaft oder wird es während der Bestandzeit ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft, daß es zu dem bedungenen Gebrauche nicht taugt, so ist der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit.“