Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach wertsicherung lieferte 474 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (536) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (536) anzeigen-
Thema
-
(71)
Mietrecht
Mietrecht
(71)
- (49) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (49)
- (1) Mietanbot Mietanbot (1)
- (43) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (43)
- (6) Befristung Befristung (6)
- (7) Mietzins Mietzins (7)
- (1) Betriebskosten Betriebskosten (1)
- (7) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (7)
- (2) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (2)
- (1) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (1)
- (8) Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentumsrecht (8)
- (11) Kommentare Kommentare (11)
-
(71)
Mietrecht
Mietrecht
(71)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Judikatur | Leitsatz
Reparaturrücklage nicht als Betriebskosten auf Mieter des Wohnungseigentümers überwälzbar
OGH: Das WEG enthält im Gegensatz zum MRG keinen Betriebskostenkatalog, weshalb die dem Wohnungseigentümer vorgeschriebenen Beträge nicht jedenfalls ungeprüft dem Mieter als Betriebskosten vorgeschrieben werden können. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Aufzählung der Betriebskosten in § 21 Abs 1 MRG taxativ, abweichende Vereinbarungen zu Lasten des Mieters können nicht rechtswirksam getroffen werden. Die Bezahlung einer „Reparaturrücklage“, sohin Zahlungen, die gewidmet für die Begleichung künftiger Erhaltungsarbeiten dienen sollen, finden im Betriebskostenkatalog des § 21 MRG keine Deckung, was letztlich von der Antragsgegnerin gar nicht bestritten wird. Es ist der Vermieterin aber auch verwehrt, jetzt von der über den Hauptmietzins getroffenen Vereinbarung einseitig abzugehen und diesen nachträglich um den Betrag der Reparaturrücklage zu erhöhen, sodass Erörterungen dazu, ob eine derartige Vereinbarung von Anbeginn an überhaupt zulässig gewesen wäre, entbehrlich sind.