Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach allgemeine lieferte 4141 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (4324) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (4324) anzeigen-
Thema
-
(213)
Mietrecht
Mietrecht
(213)
- (58) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (58)
- (5) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (5)
- (6) Mietanbot Mietanbot (6)
- (110) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (110)
- (14) Befristung Befristung (14)
- (29) Mietzins Mietzins (29)
- (4) Betriebskosten Betriebskosten (4)
- (1) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (1)
- (33) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (33)
- (13) Mieterschutz Mieterschutz (13)
- (14) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (14)
- (10) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (10)
-
(135)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(135)
- (80) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (80)
- (18) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (18)
- (4) Hausverwalter Hausverwalter (4)
- (9) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (9)
- (46) WEG-Verträge WEG-Verträge (46)
- (6) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (6)
- (5) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (5)
- (4) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (4)
- (12) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (12)
- (41) Kommentare Kommentare (41)
-
(213)
Mietrecht
Mietrecht
(213)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 273. Auswahl und Bestellung
idF BGBl. I Nr. 59/2017 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2018
(1) Bei der Auswahl des gerichtlichen Erwachsenenvertreters ist auf die Bedürfnisse der volljährigen Person und deren Wünsche, die Eignung des Erwachsenenvertreters und auf die zu besorgenden Angelegenheiten Bedacht zu nehmen.
(2) Eine Person, die das Gericht zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter bestellen will, hat alle Umstände, die sie dafür ungeeignet erscheinen lassen, dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Treten solche Umstände nach der Bestellung ein, so hat sie diese ebenso unverzüglich offen zu legen. Unterlässt sie diese Mitteilung schuldhaft, so haftet sie für alle der volljährigen Person daraus entstehenden Nachteile.
(BGBl. I Nr. 59/2017)