Ihre Suche nach allgemeine lieferte 4133 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (4323) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (4323) anzeigen
  • Alle Themen
  • Alle Kategorien
  • älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 086606

Vorschrift

Zustellgesetz (ZustG)

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Zustellverfügung

idF BGBl. I Nr. 5/2008 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2008

Die Zustellung ist von der Behörde zu verfügen, deren Dokument zugestellt werden soll. Die Zustellverfügung hat den Empfänger möglichst eindeutig zu bezeichnen und die für die Zustellung erforderlichen sonstigen Angaben zu enthalten.

(BGBl. I Nr. 5/2008)