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Dokument-ID: 575097
Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz
Beginn der Verjährungsfrist für den Anspruch auf Ersatz des Mangelschadens?
OGH: Vor dem Scheitern der Sanierung hat der Geschädigte noch keinen Anlass, kostspielige Untersuchungen darüber anzustellen, ob er (auch) einen Schadenersatzanspruch mit Aussicht auf Erfolg geltend machen kann. Es würde die Erkundigungspflicht überspannen, darüber trotz zugesagter Verbesserung Untersuchungen anzustellen, sich also genauere Kenntnis über den Schaden zu verschaffen, der sich im Vermögen des Bestellers erst nach dem erfolglosen Verbesserungsversuch auswirkt.