Ihre Suche nach allgemeine lieferte 4131 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (4322) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (4322) anzeigen
  • Alle Themen
  • Alle Kategorien
  • älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 074433

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 365. Schadloshaltung
(nichtamtliche Überschrift)

idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901

Wenn es das allgemeine Beste erheischt, muß ein Mitglied des Staates gegen eine angemessene Schadloshaltung selbst das vollständige Eigenthum einer Sache abtreten.