Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach garten lieferte 1038 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1088) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1088) anzeigen-
Thema
-
(29)
Mietrecht
Mietrecht
(29)
- (1) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (1)
- (1) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (1)
- (2) Mietanbot Mietanbot (2)
- (11) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (11)
- (3) Mietzins Mietzins (3)
- (1) Betriebskosten Betriebskosten (1)
- (2) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (2)
- (7) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (7)
- (3) Mieterschutz Mieterschutz (3)
- (2) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (2)
- (1) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (1)
-
(74)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(74)
- (10) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (10)
- (3) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (3)
- (4) Hausverwalter Hausverwalter (4)
- (5) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (5)
- (8) WEG-Verträge WEG-Verträge (8)
- (1) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (1)
- (48) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (48)
- (1) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (1)
- (1) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (1)
- (21) Kommentare Kommentare (21)
-
(29)
Mietrecht
Mietrecht
(29)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Judikatur | Leitsatz
Vereinbarungsgemäß hergestellter Zustand des Mietobjekts
OGH: Als Urzustand des Mietobjekts gilt nach der Judikatur auch jener, den der Vermieter auf seine Kosten herzustellen versprochen und in angemessener Frist dann tatsächlich hergestellt hat. Dabei können – sofern nicht das Gesetz in einem für die Mietzinsbildung relevanten Tatbestand die Herstellung eines bestimmten Zustandes durch den Vermieter fordert – die durchzuführenden Arbeiten auch dem Mieter überlassen werden; es muss nur sichergestellt sein, dass sie gemacht werden und der Vermieter die Kosten trägt. Selbst die Kostenübernahme in Form einer Mietzinsreduktion ist möglich, wenn eine solche Vereinbarung den für die Feststellung des geschuldeten Mietzinses im Allgemeinen und für eine Überprüfung des vereinbarten Mietzinses auf seine Zulässigkeit im Besonderen geltenden Bestimmtheitserfordernissen genügt. Eine solche Vereinbarung muss also nicht nur die vom Mieter durchzuführenden Arbeiten und ihre Kosten festlegen, sondern auch Aufschluss darüber geben, um welchen Betrag und wie lange der vereinbarte Mietzins reduziert wird, um dem Mieter den Aufwand abzugelten.