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Dokument-ID: 1080215
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
OGH erstmals zur Befreiung von den Liftkosten der Wohnungseigentümer im Erdgeschoß
OGH: Eine Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels erfordert gem § 32 Abs 5 WEG 2002 eine nach Abschluss der ursprünglichen Vereinbarung eingetretene wesentliche Änderung der Nutzungsmöglichkeiten. Eine solche Änderung liegt vor, wenn wie im Anlassfall das Wohnungseigentumsobjekt aufgrund von Baumaßnahmen nicht mehr vom Mezzanin aus, sondern nur noch über das Erdgeschoß erreichbar ist.