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Dokument-ID: 1093945

Vorschrift

Exekutionsordnung (EO)

Inhaltsverzeichnis

§ 464. Zwangsverwaltung einer Liegenschaft

idF BGBl. I Nr. 136/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2024

Bei der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft beträgt die Vergütung für die Einführung eines Verwalters 25 Euro.

(BGBl. I Nr. 136/2023)