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Grundbuchs-Novelle 2012 – Kurzüberblick
Die Grundbuchs-Novelle 2012 ist im Wesentlichen am 1. Mai 2012 in Kraft getreten. Dadurch kommt es zur Änderung einiger Gesetzte, wie zum Beispiel des Allgemeine Grundbuchsgesetzes 1955 oder des Wohnungseigentumsgesetzes 2002.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431824 -
Grundbuchsgebührennovelle – Änderungen des Gerichtsgebührengesetzes
Im Zuge der Grundbuchsgebührennovelle kommt es zur Änderung des Gerichtsgebührengesetzes. Es kommt zu Neuerungen bezüglich der Entstehung der Gebührenpflicht und der Gebührenentrichtung.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496265 -
Grundbuch
Überblick über die Änderungen durch die Umstellungen des Grundbuches durch die Grundbuchsnovellen 2008, 2012 und 2020.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 838027 -
Grunderwerbsteuer – Steuerbefreiung
Im Falle behördlicher Eingriffe oder gemeinnütziger Zwecke sind Befreiungen von der Grunderwerbsteuer möglich. Regelungen hierzu finden sich im Grunderwerbsteuergesetz.Clemens Gärner - Redaktion FORUM - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866772 -
Absetzung für Abnutzung – Allgemeines
Durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht das EStG die Berücksichtigung der Abnutzung von Wirtschaftsgütern bei der Ermittlung des Gesamteinkommens.Rita Schachinger - Veronika Weiß - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757947 -
Verbesserung (Veränderung) des Mietgegenstandes, Verfahren
Eine beabsichtigte wesentliche Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstandes seitens der Mieter/Nutzungsberechtigten ist der GBV anzuzeigen, welche innerhalb von 2 Monaten die Veränderung ablehnen muss, ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt.Thomas Lederer - Markus Bulgarini - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332259 -
Der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in der Steiermark - Grundverkehrsbehörden
Die Grundverkehrsbehörden in der Steiermark sind im V. Abschnitt des Stmk GVG geregelt. Gemäß § 45 Abs 1 Stmk GVG sind Grundverkehrsbehörden erster Instanz die Grundverkehrsbezirkskommissionen und zweite Instanz die Grundverkehrslandeskommission.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 315165 -
Der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in der Steiermark - Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
§ 25 Stmk GVG definiert die genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte durch Verweisung auf die §§ 5 und 16 Stmk GVG.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 315145 -
Der Makler und seine Provision
Makler vermitteln Wohnungssuchenden einen anbietenden Vermieter und helfen Hausverkäufern, ihre Liegenschaften zu verkaufen. Näheres zum Begriff des Maklers sowie über die Voraussetzungen des Provisionsanspruches erfahren Sie im folgenden Beitrag.Alexander Scheer - Iman Torabia - FORUM Media (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 627970 -
Eigentumsfreiheitsklage
Gegen den unberechtigten Eingriff in das Eigentum kann ein Wohnungseigentümer (WE) gem § 523 ABGB die Eigentumsfreiheitsklage erheben. Die Eigentumsfreiheitsklage zielt darauf ab, Störungen des Eigentums abzuwehren.Iman Torabia - Ulrike Christine Walter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325821