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Ihre Suche nach wertsicherung lieferte 21 Ergebnisse.
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Indexanpassung
Um zu verhindern, dass der Mietzins durch die Inflation immer weniger wert wird, hat das Gesetz die Möglichkeit geschaffen, dass auch Mietzinse wertgesichert werden können.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282732 -
Angemessener Mietzins bei Geschäftsräumen
Der angemessene Mietzins ist der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Geschäftslokales ortsübliche Mietzins.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281617 -
Durchführung von Erhaltungsarbeiten
Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietgegenstände im jeweils ortsüblichen Standard erhalten werden, dh die erstmalige Herstellung eines mängelfreien Zustandes, genauso wie die Anpassung an zeitliche und örtliche Komfortvorstellungen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280313 -
„Wohnbaumilliarde“ und Zinsenzuschüsse – Änderungen durch das FAG 2024
Zum Zweck der Schaffung und Sanierung leistbarer Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime wurde durch eine Novelle ein Paragraf hinzugefügt, der gem seinem Titel „Zweckzuschüsse für Wohnbauförderung“ enthält.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1176083 -
Gemeinschaftsanlagen in Genossenschaftsobjekten nach WGG
Im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sind Regelungen zu gemeinnützigen Bauvereinigungen vorzufinden. Das Besondere des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes liegt darin, dass es auf das Mietrechtsgesetz verweist.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1123358 -
Mietzinsreserve
Als Mietzinsreserve bezeichnet man jenen Unterschiedsbetrag, der sich im Zuge einer Mietzinsabrechnung aus der Gegenüberstellung der hier ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben, errechnet.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333019 -
Kategoriemietzins – Rechtsfolgen unzulässiger Vereinbarungen und ihre Durchsetzung
Mietzinsvorschreibungen, die die Anwendung findende Kategorie übersteigen, sind ungültig. Der Mieter kann daher von seinem Vermieter den überhöht bezahlten Betrag zurückverlangen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284373 -
Mietvertrag – Entgelt
Der Schwerpunkt eines Bestandvertrages liegt in der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung. Das Engelt können hierbei sowohl regelmäßig wiederkehrende Leistungen als auch eine (bloß) einmalige Leistung, darstellen.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282019 -
Mieterpflichten nach ABGB
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem ABGB treffen, erörtert folgender Beitrag.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440404 -
Betriebskosten
Bei Betriebskosten handelt es sich um laufende und regelmäßige wiederkehrende Kosten im Zusammenhang mit einer Liegenschaft. Im Anwendungsbereich des MRG sind die Betriebskosten in einem taxativen Katalog klar festgelegt.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277012 -
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – inkl WGG-Novelle 2019 und 2022
Der Status der Gemeinnützigkeit beruht auf behördlicher Anerkennung nach Unterwerfung unter die Prinzipien des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, das organisationsrechtliche, gewerberechtliche und wohnungsrechtliche Normen enthält.Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1043744 -
Mietanbot – Rücktrittsrecht nach KSchG
Bei Mietverträgen, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer iSd KSchG abgeschlossen worden sind, ist (ergänzend) das Konsumentenschutzgesetz anzuwenden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281498 -
Mietzins – Erhöhungsarten
Maßgebend für die Erhöhung ist immer der für das jeweilige Bundesland pauschal festgesetzte Richtwert, nicht etwa der für die konkrete Wohnung in Betracht kommende Richtwertmietzins.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281542 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Sonstige Gesetzesänderungen
Seit 1. Mai 2012 befindet sich die Grundbuchs-Novelle 2012 (GB-Nov 2012) in Kraft. Durch diese sind auch das Baurechtsgesetz (BauRG), das Urkundenhinterlegungsgesetz (UHG) sowie das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (1. Euro-JuBeG) novelliert worden.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431707 -
Mietzinsrückstand – Grobes Verschulden
Der Mieter kann eine Aufkündigung oder ein Räumungsbegehren des Vermieters abwehren, wenn er den geschuldeten Betrag vor Schluss der Verhandlung in 1. Instanz bezahlt und nachweisen kann, dass ihn am Zahlungsrückstand kein grobes Verschulden trifft.Philipp Ortbauer - Thomas Lederer - Markus Bulgarini - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496507 -
Mietzinsrückstand – Allgemeines
Mit welchem Mietzinsbestandteil (zB Hauptmietzins, Umsatzsteuer, Betriebskosten) sich der Mieter im Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung in Rückstand befindet, ist für den Kündigungsgrund unerheblich.Markus Bulgarini - Thomas Lederer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496491 -
Eigenbedarfskündigung
Dringender Eigenbedarf kann nur zugunsten von Personen geltend gemacht werden, die zumindest Hälfteeigentümer oder deren Eintrittsberechtigte sind. Der Eigenbedarf des Vermieters darf hierbei nicht selbstverschuldet sein.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282212 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Änderungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes (LiegTeilG)
Durch die Grundbuchs-Novelle 2012 ergeben sich auch zahlreiche Änderungen im Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG), so beispielsweise im Bereich der Ab- und Zuschreibungen sowie im Rechtsmittelverfahren.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 429847 -
Mietrechtsabtretung – Besondere Fragen
Folgender Beitrag behandelt besondere Fragen in Bezug auf § 12 MRG, der vorsieht, dass Alt- und Neumieter – unter bestimmten Voraussetzungen – ohne Zustimmung des Vermieters durch „Abtretung“ einen Übergang der Mieterposition durchführen können. -
Vermieterpflichten nach ABGB und MRG
Dieser Beitrag geht näher auf die Pflicht des Vermieters ein, das Mietobjekt in einem gebrauchsfähigen Zustand zu übergeben und diesen zu bewahren. Dabei unterscheidet sich die Erhaltungspflicht je nach Anwendung des MRG oder des ABGB.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440473 -
Grundbuch
Überblick über die Änderungen durch die Umstellungen des Grundbuches durch die Grundbuchsnovellen 2008, 2012 und 2020.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 838027