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Zum eigenständigen Eintrittsrecht Minderjähriger an einer Wohnung gem § 14 MRG
Die Eintrittsvoraussetzungen des § 14 Abs 3 MRG sind im gerichtlichen Aufkündigungsverfahren für jede eintrittsberechtigte Person gesondert zu behaupten und zu prüfen. Das dringende Wohnbedürfnis eines Minderjährigen ist ua dann zu bejahen, wenn der Anspruch auf familienrechtliche Wohnversorgung gegen den Unterhaltspflichtigen nicht durchsetzbar ist.FORUM Media (ato) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 16/18h | OGH vom 20.02.2018 | Dokument-ID: 994838 -
Eintritt in die Mietrechte des Verstorbenen nach § 14 MRG
Auch Mitmietrechte unterliegen der Sonderrechtsnachfolge iSd § 14 Abs 2 und 3 MRG. Das Mitmietrecht wächst nicht dem verbliebenen Mitmieter zu. Diesem mangelt es als Wohnungs(mit)mieter am dringenden Wohnbedürfnis, weshalb ihm auch kein Eintrittsrecht zukommt.FORUM Media (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 241/14h | OGH vom 18.03.2015 | Dokument-ID: 764046 -
5 Ob 162/23v; OGH; 16. April 2024
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 162/23v | OGH vom 16.04.2024 | Dokument-ID: 1176614 -
„Erhaltende“ Sanierung: stets eine Neuerrichtung iSd § 1 Abs 4 Z 3 MRG?
Die Neuerrichtung eines Gebäudes iSd § 1 Abs 4 z § MRG liegt nur vor, wenn durch sie neuer Wohn- oder Geschäftsraum geschaffen wird. Eine – auch umfangreiche oder kostspielige – Sanierung fällt nicht darunter. Das gilt auch, wenn sich der Vermieter für eine „erhaltende“ Sanierung statt für den bereits genehmigten Abbruch und umfassenden Neubau des Gebäudes entscheidet.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 162/23v | OGH vom 16.04.2024 | Dokument-ID: 1176606 -
1 Ob 174/22b; OGH; 12. Oktober 2022
Judikatur | Entscheidung | 1 Ob 174/22b | OGH vom 12.10.2022 | Dokument-ID: 1128467
