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Ihre Suche nach Kompromiss-Mietvertrag Dachbodenausbauten lieferte 30 Ergebnisse.
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Erhaltungspflicht des Daches bei nachträglichem Dachbodenausbau
Die Erhaltungspflicht der Wohnungseigentümer besteht unabhängig davon, ob der zu erhaltende Liegenschaftsanteil schon bei Errichtung der Wohnungseigentumsanlage vorhanden war oder erst nachträglich durch eine Änderung geschaffen wurde.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 63/09i | OGH vom 24.11.2009 | Dokument-ID: 256034 -
Zum 100-jährigen Kündigungsverzicht des Vermieters im Mietvertrag über einen „Rohdachboden“
Ob ein Vertrag sittenwidrig ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, unter denen das Rechtsgeschäft geschlossen wurde, anhand der von der Gesamtrechtsordnung geschützten Interessen beurteilt werden, wobei es auf den Gesamtcharakter der Vereinbarung ankommt. Unter bestimmten Umständen ist auch ein 100-jähriger Kündigungsverzicht des Vermieters in einem Mietvertrag zulässig.WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 134/17z | OGH vom 21.12.2017 | Dokument-ID: 981807 -
Echte Aufstockung: keine Ausnahme nach § 1 Abs 2 Z 5 MRG
Nur „Dachbodenausbauten“ im eigentlichen Sinn, nicht aber echte Aufstockungen, bei denen die Kubatur wesentlich erhöht und das Dach nicht erhalten bleibt, sind vom Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG erfasst.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 140/10x | OGH vom 11.10.2010 | Dokument-ID: 245518 -
Keine Zusammenlegung übereinander liegender Wohnungen
Da die Zusammenlegung von übereinander liegenden Wohnungen durch Deckendurchbruch und Herstellung eines Stiegenaufganges nicht verkehrsüblich ist, muss sie vom Vermieter nicht geduldet werden.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 46/99x | OGH vom 07.12.1999 | Dokument-ID: 379064 -
Indizien für eine Ausnahme nach § 1 Abs 2 Z 1 MRG bei einem Beherbergungsbetrieb
Ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich immer nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalls beantworten. Aus der ständigen Judikatur ergeben sich jedoch einige Indizien dafür.Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 3/11h | OGH vom 16.02.2011 | Dokument-ID: 301498 -
Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 2 MRG
Wird eine Wohnung als „Naturalwohnung“ durch pensionierte Bundesbedienstete genutzt, so unterliegt das Mietverhältnis nicht der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 2 MRG, wenn der Mietvertrag nicht mit den Nutzern der Wohnung, sondern mit dem Bund als seinerzeitigen „Dienstgeber“ abgeschlossen worden ist.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 30/11t | OGH vom 19.01.2012 | Dokument-ID: 452910 -
Abgrenzung von Leihe und Miete
Der Erwerber einer Bestandsache wird Rechtsnachfolger bei Mietverhältnissen, nicht aber im Fall einer Wohnungsleihe. Werden nicht nur Gebrauchskosten, sondern auch darüber hinausgehende Zahlungen geleistet, liegt eine Miete vor.Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 132/08f | OGH vom 16.09.2008 | Dokument-ID: 377615 -
Haftung des Mieters für von Dritten beim Umbau verursachte Schäden
Als Folge der Verletzung der nebenvertraglichen Sorgfaltspflicht haftet der Bestandnehmer dem Bestandgeber auch für im Zuge von Umbau- oder Sanierungsarbeiten schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen an der Substanz des Hauses, wobei er für das Verschulden eines von ihm beauftragten Bauunternehmers nach § 1313a ABGB einzustehen hat.Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 82/09p | OGH vom 26.01.2010 | Dokument-ID: 261032 -
Zum Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 1 MRG
Bei der Prüfung der Frage, ob die Vermietung im Rahmen des Betriebs des Verkehrsunternehmens des Vermieters erfolgte, ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags abzustellen.Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 57/09v | OGH vom 29.09.2009 | Dokument-ID: 258295 -
Zum Tatbestand des § 18c Abs 2 MRG - zugänglicher Dachboden
§ 18c Abs 2 MRG erleichtert die Schaffung neuen Wohnraums im Wege der wohnungspolitisch erwünschten Nachverdichtung der bestehenden Gebäudesubstanz. Im Zweifel ist so auszulegen, dass die Voraussetzungen, unter denen ein Mieter den Ausbau eines von ihm mitbenützten Dachbodens zu dulden hat, gegenüber der früheren Rechtslage vermindert und nicht erschwert werden darf. Dies betrifft bloße Mitbenützungsrechte an typisch allgemeinen Teilen, an denen nicht ausschließliche Benützungsrechte bestehen.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 137/14d | OGH vom 04.09.2014 | Dokument-ID: 715692 -
Der Umfang des Benützungsrechtes durch den Mieter
Eine Kombination der Bestimmungen des § 8 Abs 2 MRG und § 18c MRG kommt schon wegen ihrer unterschiedlichen Eingriffsqualität in Rechte eines Mieters nicht in Betracht.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 61/09w | OGH vom 12.05.2009 | Dokument-ID: 259511 -
Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG
Die Ausnahme des § 1 Abs 2 Z 5 MRG, die den Geltungsbereich des MRG einschränkt, ist nicht daran geknüpft, dass das Wohnhaus weniger als drei selbstständige Wohnungen aufweist, sondern daran, dass neben zwei selbstständigen Wohnungen keine weiteren einer Vermietung zugänglichen Räume im Haus vorhanden sind.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 53/10f | OGH vom 28.04.2010 | Dokument-ID: 241400 -
Ersatzpflicht gegenüber dem beeinträchtigen Mieter gem § 8 Abs 3 MRG
Die in § 8 Abs 3 MRG normierte Ersatzpflicht für Beeinträchtigungen des betroffenen Mieters trifft denjenigen, dem die Arbeiten zuzurechnen sind.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 169/09b | OGH vom 24.11.2009 | Dokument-ID: 252786 -
Zum Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG iZm Anbau eines neuen Gebäudes an ein bestehendes Gebäude
An der tatbestandsmäßigen Neuerrichtung des Gebäudes fehlt es, wenn bestehen gebliebene Räume des alten Baubestands im neuen Haus weiterverwendet werden; eine nur geringfügige Einbeziehung alter Gebäudeteile in das neue Objekt kann aber bei wertender Betrachtung doch für die Annahme einer gänzlichen Neuerrichtung sprechen.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 100/09f | OGH vom 07.07.2009 | Dokument-ID: 241786 -
Beweislast für die Wohnungseigenschaft eines neutralen Objekts
Objekte, die nicht von vornherein als Wohnung oder Geschäftsräumlichkeiten anzusehen sind, sogenannte „neutrale Objekte“, fallen nicht in den Anwendungsbereich des MRG. Die Beweislast liegt in solchen Fällen beim Mieter, der behauptet, dass das Objekt als Wohnung oder Geschäftsraum an ihn vermietet wurde und daher vom Anwendungsbereich des MRG umfasst wird.WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 80/13y | OGH vom 19.09.2013 | Dokument-ID: 634565 -
Zur vertraglichen Instandhaltungspflicht des Mieters
Eine im Teilanwendungsbereich des MRG geschlossene, nicht dem KSchG unterliegende Vereinbarung, womit dem Mieter in Abänderung der dispositiven Regelung des § 1096 Abs 1 Satz 1 ABGB Instandhaltungspflichten für die Zeit ab Übergabe des Bestandobjekts auferlegt werden, ist als Mietzinsvereinbarung zu qualifizieren, die jedenfalls bei freier Zinsbildung zulässig ist.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 20/09a | OGH vom 19.05.2009 | Dokument-ID: 256733 -
Neuerrichtung oder Umbau eines Gebäudes
Die Neuerrichtung nur eines einzelnen Mietobjekts oder der Umbau eines Gebäudes unter Wiederverwendung bestehen gebliebener vermietbarer Räume ist einer Neuerrichtung des Gebäudes nach § 1 Abs 4 Z 1 MRG nicht gleichzuhalten.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 229/00p | OGH vom 13.03.2001 | Dokument-ID: 377640 -
Kollision zw einem Bestandrecht an der Liegenschaft und einem Recht auf freien Zutritt zu Handymasten am Dach
Im rechtsgeschäftlichen Verkehr sind nicht nur absolute Rechtspositionen Dritter zu respektieren, sondern auch bloß obligatorische Rechte, sofern diese bekannt oder zumindest leicht erkennbar sind.Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 99/09d | OGH vom 06.07.2009 | Dokument-ID: 256824 -
Das Fehlen von Wasseranschlüssen und sanitären Anlagen hindert die „Selbständigkeit“ als Geschäftsräumlichkeiten nicht
Ob ein „Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen“ iSd § 1 Abs 2 Z 5 MRG vorliegt und somit aus dem Anwendungsbereich des MRG fällt, entscheidet letztlich die Verkehrsauffassung.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 251/10w | OGH vom 16.06.2011 | Dokument-ID: 301461 -
Duldungspflicht des Mieters bei vorübergehender Benutzung oder Veränderung
Eine vorübergehende Benutzung und die (dauerhafte) Veränderung der Mietsache ist eine Frage der Zumutbarkeit und damit der Duldungspflicht. Der Mieter hat diese hinzunehmen, wenn – bei Abwägung der beidseitigen Interessen – sein Mietrecht nicht wesentlich beeinträchtigt wird.WEKA (fsc) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 65/12p | OGH vom 16.05.2012 | Dokument-ID: 469819 -
Frist für Einwendungen gemäß § 18 Abs 3 WGG
In § 18 Abs 3 WGG wurde eine materiell-rechtliche Präklusivfrist für die Erhebung von Einwendungen gegen die Höhe der dem Entgelt (Preis) zugrunde gelegten gesamten Herstellungskosten (§ 13 Abs 2 WGG) beziehungsweise eines Fixpreises normiert. Hat der erstmalige Bezug der Baulichkeit schon vor dem 01.01.2004 stattgefunden, so beginnt die Frist am 01.01.2004 zu laufen.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 146/09w | OGH vom 20.04.2010 | Dokument-ID: 247918 -
Gröbliche Benachteiligung des Mieters durch Mietvertragsklauseln
Weist eine Mietvertragsklausel eine gröblich benachteiligende Wirkung iSd § 879 Abs 3 ABGB auf, stellt sie damit eine sachlich nicht gerechtfertigte Abweichung vom dispositiven Recht dar.Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 73/10i | OGH vom 22.12.2010 | Dokument-ID: 301613 -
Teilausnahme gem § 1 Abs 4 Z 1 MRG bei einer Doppelwohnhausanlage
Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ist nicht erfüllt, wenn nur ein einzelner Mietgegenstand, nicht aber das ganze Gebäude ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30.06.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde.Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 54/10g | OGH vom 26.05.2010 | Dokument-ID: 253012 -
Zum Begriff der „Geschäftsräumlichkeit“ des § 1 Abs 1 MRG
Damit ein Objekt dem MRG als „Geschäftsraum“ unterliegt, muss darin nicht unmittelbar eine unternehmerische oder geschäftliche Tätigkeit ausgeübt werden. Die Nutzung des Objekts muss lediglich geschäftlichen Zwecken dienen.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 120/10y | OGH vom 15.07.2010 | Dokument-ID: 247963 -
Zählen Vor- und Nacharbeiten zu den Erhaltungsarbeiten gemäß § 3 MRG?
Zu den vom Vermieter vorzunehmenden Erhaltungsarbeiten nach § 3 MRG zählen auch die Vor- und Nacharbeiten. Der Umfang der Erhaltungsarbeiten ist im Zusammenhang mit der „Duldungspflicht“ des Mieters nach § 8 Abs 2 MRG zu beurteilen.WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 143/14m | OGH vom 18.11.2014 | Dokument-ID: 748796
