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Zur Errichtung von E-Ladestationen gem WEG-Novelle 2022
§ 16 Abs 2 bis 8 idF WEG-Novelle 2022, BGBl I 222/2021 ist gem § 58g bs 1 WEG 2002 mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten. Während sich § 16 Abs 8 WEG 2002 lediglich auf Einzelladestationen bezieht, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wurden, ist § 16 Abs 2 auch auf Einzelladestationen anwendbar, deren Errichtung vor diesem Datum erfolgte. Das „Langsamladen“ ist von der Privilegierung des § 16 Abs 2 Z 2 WEG idF WEG-Novelle 2022 umfasst.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 152/23y | OGH vom 19.10.2023 | Dokument-ID: 1166042 -
Kauf einer Eigentumswohnung: Preisminderung wegen übermäßiger Schwingungen durch Straßenverkehr
Auch beim Kauf einer Eigentumswohnung an einer vielbefahrenen Straße im Stadtgebiet gilt es als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft iSd § 922 Abs 1 ABGB, dass darin keine Schwingungen auftreten, die die diesbezüglichen Richtwerte gem ÖNORM S 9012 regelmäßig um ein Mehrfaches übersteigen. Eine Preisminderung ist auch dann möglich, wenn nur den Straßenhalter, nicht aber den Verkäufer ein Verschulden trifft.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 53/24s | OGH vom 14.11.2024 | Dokument-ID: 1192994 -
Rechtsnachfolge von Todes wegen bei Eigentümerpartnern
Beim Tod eines Partners geht dessen Anteil am Mindestanteil und gemeinsamem Wohnungseigentum ex lege in das Eigentum des überlebenden Partners über. Das gilt jedoch nicht, wenn der überlebende Partner auf den Erwerb des Anteils verzichtet oder eine andere Person den Anteil erhält. Die Eintragung in das Grundbuch hat durch eine vom Verlassenschaftsgericht auszustellende Amtsbestätigung zu erfolgen. Hat im Inland kein Verlassenschaftsverfahren stattgefunden, ist das Grundbuchsgericht zuständig.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 209/22d | OGH vom 04.03.2023 | Dokument-ID: 1139407 -
Behauptungspflicht für Stimmrechtsausschluss nach § 24 Abs 3 WEG 2002
Das Gericht hat sich im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren auf die Prüfung des geltend gemachten Beschlussanfechtungsgrunds zu beschränken. Für die Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft wegen Vorliegens eines Stimmrechtsausschlusses nach § 24 Abs 3 WEG 2002 hat der Anfechtende die Voraussetzungen dafür qualifiziert zu behaupten.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 40/24d | OGH vom 16.04.2024 | Dokument-ID: 1183190 -
Verjährung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft nach § 32 WEG 2002
Das Gesetz normiert keine Sonderregelungen zur Verjährung der Ansprüche der Eigentümergemeinschaft auf Aufwendungen nach §§ 31, 32 WEG 2002. Es ist somit die 30-jährige Verjährungsfrist des § 1479 ABGB anzuwenden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 37/24p | OGH vom 16.05.2024 | Dokument-ID: 1183135 -
Zur Verwalterschlussrechnung und Herausgabe des Überschusses nach § 31 Abs 3 WEG 2002
Der Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Legung einer ordentlichen und richtigen Verwalterschlussrechnung und Herausgabe des Überschusses ist gem § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 in das Außerstreitverfahren verwiesen. Das Begehren ist der Stufenklage nach Art XLII EGZPO nachgebildet. Dabei können zunächst die Rechnungslegung und in der Folge die Überprüfung der Richtigkeit der Abrechnung sowie die Herausgabe des Überschusses durchgesetzt werden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 178/23x | OGH vom 04.07.2024 | Dokument-ID: 1186302 -
Kündigung des Verwalters wegen grober Pflichtverletzung bei gemeldeten Wassereintritten
Unterlässt es der Verwalter, Meldungen eines Mit- und Wohnungseigentümers über Wassereintritte in das Wohnungseigentumsobjekt nachzugehen und entzieht er sich zusätzlich der Kommunikation mit dem betroffenen Mit- und Wohnungseigentümer, ist der Wohnungseigentümer berechtigt, die Auflösung des Verwaltungsvertrags wegen grober Pflichtverletzung zu begehren.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 202/23a | OGH vom 30.01.2024 | Dokument-ID: 1174127 -
Ist das Einschlagen von Nägeln in ein WEG-Objekt eine genehmigungsbedürftige Änderung?
Bohrt ein Wohnungseigentümer drei Löcher in seine Seite der vom benachbarten Wohnungseigentümer zur Abgrenzung der Gärten errichteten Mauer und errichtet er eine Verkleidung seines Teils der Mauer, handelt es sich dabei um eine bagatellhafte, nicht genehmigungsbedürftige Umgestaltung.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 222/23t | OGH vom 30.01.2024 | Dokument-ID: 1174128 -
Zur Bindung an eine Rücklagenvorschreibung wegen „Dominatorentscheidung“
Ist die Frist zur Anfechtung einer „Dominatorentscheidung“ nach § 24 Abs 6 WEG 2002 bzw zur Vorgehensweise gegen eine Maßnahme des Mehrheitseigentümers nach § 30 Abs 2 WEG 2002 abgelaufen, so ist ein Beschluss (hier: auf Vorschreibung einer Rücklage) rechtsgültig und damit bindend geworden. Das gilt auch für eine Dominatorentscheidung.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 12/23k | OGH vom 18.04.2023 | Dokument-ID: 1139402 -
Eigentumsfreiheitsklage wegen eigenmächtiger Veränderungen im schlichten Miteigentum
Gegen den Willen der übrigen Miteigentümer darf kein Teilhaber in die Substanz der gemeinschaftlichen Sache eingreifen, andernfalls ist jeder Miteigentümer zur Erhebung der Eigentumsfreiheitsklage, die auf Beseitigung und Wiederherstellung des vorigen Zustands abzielt, berechtigt. Veränderungen an allgemeinen Teilen des Hauses können nicht als Verwaltungsmaßnahme angesehen werden, wenn sie ausschließlich dem Interesse eines Miteigentümers dienen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 91/23p | OGH vom 25.05.2023 | Dokument-ID: 1145198 -
Zum Rücktritt bei Insolvenz im Fall einer Anmerkung gem § 40 Abs 2 WEG 2002
Ein Rücktritt nach § 21 IO ist nur insoweit zulässig, als er nicht den in § 43 Abs 4 WEG 2002 durch den Verweis auf § 200 EO festgelegten Wirkungen als Reallast entgegensteht. Die Löschung einer Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG 2002 hat in weiterer Folge nur dann zu erfolgen, wenn der Wert unter Zugrundlegung des anzunehmenden oder „provisorisch“ festgelegten Miteigentumsanteils nach Berücksichtigung der vorrangigen Gläubiger in der Verteilungsmasse keine Deckung findet.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 26/21p | OGH vom 24.06.2022 | Dokument-ID: 1121780 -
Zum Beginn der Verjährung der Gewährleistungsfrist nach § 37 Abs 4 WEG 2002
Nach § 37 Abs 4 dritter Satz WEG 2002 gilt bei Einräumung von Wohnungseigentum ohne Einbeziehung eines Gutachtens in den Kaufvertrag ein Erhaltungszustand des Hauses als zugesichert, der keine größeren Erhaltungsarbeiten innerhalb von zehn Jahren erfordert. Die dreijährige Gewährleistungsfrist des § 933 ABGB beginnt für jede davon erfasste (größere) Erhaltungsarbeit mit deren objektiver Erkennbarkeit innerhalb von zehn Jahren gesondert zu laufen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 99/23d | OGH vom 13.11.2023 | Dokument-ID: 1162660 -
COVID-19: Mietzinsminderung wegen Gebrauchsbeeinträchtigung eines Geschäftslokals
Bloße, das Kundenverhalten beeinflussende Ursachen des Umsatzrückgangs schränken die Nutzungsmöglichkeit eines konkreten Bestandobjekts nicht unmittelbar ein. Solche Umsatzrückgänge sind daher dem Unternehmerrisiko zuzuordnen und rechtfertigen eine Minderung des vereinbarten Mietzinses nicht. Solche Auswirkungen der Pandemie sind keine Gebrauchsbeeinträchtigungen des vom Vermieter vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellenden Objekts. Die §§ 1096, 1104 f ABGB bilden daher keine Basis für eine allein darauf aufbauende Mietzinsminderung.Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 46/22w | OGH vom 22.11.2022 | Dokument-ID: 1130521 -
Mietzinsminderung wegen Umsatzrückgängen durch ausbleibende Touristen?
Umsatzeinbußen des Geschäftsraummieters anlässlich der COVID-19-Pandemie berechtigen nur dann zur Mietzinsminderung, wenn sie unmittelbare Folge einer Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung sind. Umsatzrückgänge, die sämtliche Unternehmer der Branche treffen, wie das pandemiebedingte Ausbleiben von Touristen, sind hingegen dem Unternehmerrisiko zuzuordnen und führen – mangels vertragswidriger Gebrauchsbeeinträchtigung – nicht zur Mietzinsreduktion.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 84/21z | OGH vom 30.06.2022 | Dokument-ID: 1124412 -
Erfordernis einer Klimaanlage wegen unerträglicher Hitzeentwicklung in der Wohnung?
Es ist in erster Linie auf ein „wichtiges Interesse“ Bedacht zu nehmen. Der Begriff des „wichtigen Interesses“ in § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 stellt auch auf individuelle Gegebenheiten ab, auf die Nachvollziehbarkeit des Wunsches des Wohnungseigentümers nach der konkreten Veränderung, die, um schützenswert zu sein, fast an eine Notwendigkeit der Durchführung der Veränderung reichen muss, um dem Wohnungseigentümer das weitere Bewohnen seiner Wohnung nach heute üblichem Standard zu ermöglichen.Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 36/22p | OGH vom 29.08.2022 | Dokument-ID: 1126336 -
Zinsminderung wegen COVID-19 für Büromieter: Bsp Rechtsanwaltskanzlei
Besteht für ein Bestandobjekt kein behördliches Betretungsverbot aus Anlass der COVID-19-Pandemie, so ist eine Mietzinsminderung nach § 1105 ABGB nur dann denkbar, wenn die pandemiebedingt eingetretenen Umsatzeinbußen nicht nur das eine Bestandobjekt, sondern in gleicher Weise auch andere Mieter in vergleichbarer Situation betreffen. Eine Mietzinsminderung auf Basis einer vom Mieter bewusst unterlassenen Nutzung des Bestandobjekts sieht § 1105 ABGB nicht vor.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 207/21y | OGH vom 29.04.2022 | Dokument-ID: 1121777 -
Zur Löschung von Zwischeneintragungen gem § 40 Abs 4 WEG 2002
§ 40 Abs 4 WEG 2002 dient der grundbücherlichen Sicherung des Wohnungseigentumswerbers. Durch die Löschung der Zwischeneintragungen soll der Gesicherte so gestellt werden, wie wenn sein Recht schon im Zeitpunkt der Anmerkung einverleibt worden wäre.Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 123/21f | OGH vom 10.02.2022 | Dokument-ID: 1118286 -
Eigentumsfreiheitsklage wegen Errichtung eines Hochbeets durch anderen Wohnungseigentümer gerechtfertigt?
Die Zustimmung der Wohnungseigentümer zu Änderungen iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 ist nach dem objektiven Erklärungswert zu beurteilen. Wurde die Nutzung einer Gartenfläche einschließlich der Errichtung eines Gemüsegartens genehmigt, so umfasst eine solche Genehmigung auch die Anlage eines Hochbeets und die Errichtung einer Pergola, weil nicht zwingend davon ausgegangen werden kann, dass sich die Genehmigung ausschließlich auf den Status quo zum Zeitpunkt der Zustimmung bezog.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 186/19t | OGH vom 18.12.2019 | Dokument-ID: 1056020 -
Zinsminderung wegen Betretungsverbots trotz Möglichkeit zu Liefer- bzw Abholservice?
Die (teilweise) Unbrauchbarkeit eines Geschäftsraums in einem Bestandobjekt ist auf Basis des vereinbarten Geschäftszwecks und anhand eines objektiven Maßstabs zu prüfen. Die objektiv vorhandene Möglichkeit der Mieterin, ein Liefer- oder Abholservice anzubieten, führt zu einer zumindest teilweisen Brauchbarkeit ihres Geschäftslokals. Zu berücksichtigen kann aber sein, dass die Etablierung eines bislang nicht betriebenen Liefer- oder Abholservices nicht oder nicht sofort zumutbar gewesen wäre.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 131/21d | OGH vom 25.01.2022 | Dokument-ID: 1115815 -
Erheblich nachteiliger Gebrauch wegen Badezimmereinbau ohne entsprechende Isolierung?
Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG liegt vor, wenn der Mieter vom Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht, namentlich den Mietgegenstand in arger Weise vernachlässigt. Ein Badezimmereinbau ohne entsprechende Isolierung stellt grundsätzlich einen erheblich nachteiligen Gebrauch dar, dies insbesondere dann, wenn er durch nicht befugte Gewerbsleute erfolgt. Wenn jedoch tatsächlich kein Schaden eingetreten ist, aufgrund dessen die mangelhafte Ausführung für den Mieter erkennbar gewesen wäre, kann ihm dies nicht angelastet werden.Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 95/21y | OGH vom 01.09.2021 | Dokument-ID: 1107339 -
Was gilt für vor dem Inkrafttreten des WEG 2002 abgeschlossene Benützungsvereinbarungen?
Benützungsvereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten des WEG 2002 am 01.07.2002 zulässigerweise mündlich oder konkludent abgeschlossen wurden, haben ihre Wirksamkeit behalten. Ob eine solche zulässigerweise mündlich abgeschlossene Benützungsvereinbarung zwischen Wohnungseigentümern vorliegt, ist regelmäßig anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 172/19d | OGH vom 23.10.2019 | Dokument-ID: 1053229 -
Anspruch auf Zinsminderung nach § 1104 ABGB wegen COVID-19?
Kann das Bestandobjekt wegen außerordentlicher Zufälle, etwa einer Seuche, nicht oder nur beschränkt gebraucht werden (im Anlassfall eine Buchhandlung, die durch die behördlichen Betretungsverbote nicht entsprechend genutzt werden konnte), ist gemäß §§ 1104 f ABGB kein oder nur ein reduzierter Miet- oder Pachtzins zu entrichten. Bei „COVID-19“ handelt es sich um eine Seuche iSd § 1104 ABGB. Sie fällt nicht in die Sphäre des Mieters. Die Preisgefahr trägt somit der Bestandgeber.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 39 R 27/21s | LG vom 17.02.2021 | Dokument-ID: 1093574 -
Besteht ein Räumungsanspruch bei übermäßiger Nutzung wegen „bloßen Vermietungswunsches“?
Der bloße Wunsch, die gemeinschaftliche Sache zu vermieten, stellt keinen konkreten Gebrauchswunsch zur Sachbenützung des widersprechenden Miteigentümers dar, weshalb kein rechtswidriger Angriff in die Anteilsrechte durch den die gemeinsame Sache alleine oder übermäßig benützenden anderen Miteigentümer vorliegt. Ohne Gebrauchswunsch besteht nur ein Recht auf Benutzungsentgelt, nicht aber ein Räumungsanspruch.Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 162/20g | OGH vom 20.10.2020 | Dokument-ID: 1084784 -
Zur Beschlussanfechtung nach § 24 Abs 6 WEG 2002
Die Beschlussanfechtung nach § 24 Abs 6 WEG 2002 ist von der Dispositionsmaxime bestimmt, und die eingeschränkte Amtswegigkeit in diesem Verfahren bezieht sich nur auf den geltend gemachten Beschlussanfechtungsgrund. Der Prüfumfang des Gerichts hat sich auf diesen zu beschränken. Es ist somit ein konkretes Vorbringen erforderlich, aus welchem die Gründe für die formell mangelhafte Beschlussfassung ersichtlich sind. Der Antragsteller hat den bestimmten Rechtsgrund, auf den er die Anfechtung stützt, anzuführen.Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 207/19f | OGH vom 14.04.2020 | Dokument-ID: 1072807 -
Schadenersatz des Bauträgers für Nutzungsentgelt wegen Zaunerrichtung über die Grundgrenze?
Für eine schadenersatzrechtliche Haftung der Bauträgerin, welche die Erwerberin eines Reihenhauses (Wohnungseigentum) samt Garten aus einer unrichtigen Aufklärung über das Ausmaß ihres Nutzungsrechts ableitet, ist die faktische Nutzung der Teilfläche ohne Bedeutung.Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 49/20h | OGH vom 15.12.2020 | Dokument-ID: 1090950
