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  • Wertsicherung des Hauptmietzinses ohne vertragliche Wertsicherungsvereinbarung?

    § 45 MRG räumt dem Vermieter ein Gestaltungsrecht ein, das ihn bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach dieser Gesetzesstelle berechtigt, ein Begehren auf Anhebung immer dann zu stellen, wenn eine Valorisierung zu einer Erhöhung der in § 45 Abs 1 MRG genannten Beträge führt, auch wenn im Mietvertrag keine Wertsicherung vereinbart wurde und bereits ein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag aF eingehoben wird.
    Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 67/21w | OGH vom 27.05.2021 | Dokument-ID: 1098340
  • Zur Zulässigkeit einer Wertsicherungsklausel nach dem VPI

    Eine Wertsicherungsklausel, die die Höhe des Mietzinses an den Verbraucherpreisindex koppelt, ist grundsätzlich zulässig. Sollen jedoch in die Preisanpassung Umstände einfließen, die aus der Zeit vor Abschluss des Mietvertrags stammen, widerspricht die Vereinbarung dem Sachlichkeitsgebot des § 879 Abs 3 ABGB und des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG. Ein Abstellen auf den Indexwert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist hingegen unbedenklich.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 54/24z | OGH vom 17.12.2024 | Dokument-ID: 1195643
  • Angehobener Mietzins und Wertsicherung gemäß § 12a MRG

    Die Verpachtung des im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens berechtigt den Vermieter, den gemäß § 12a MRG angehobenen Hauptmietzins wertgesichert zu begehren, auch wenn im Mietvertrag dessen Wertsicherung nicht vereinbart war.
    Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 129/11v | OGH vom 13.10.2011 | Dokument-ID: 377268
  • Baukostenindex als Index für die regelmäßige Wertanpassung der Miete gerechtfertigt?

    Die Vereinbarung einer Anpassung des Hauptmietzinses nach Maßgabe des Baukostenindex (Wohn- und Siedlungsbau) verstößt gegen das Erfordernis der sachlichen Rechtfertigung der für die Entgeltänderung maßgebenden Umstände iSd § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, weil der notwendige enge Bezug zu den Kosten professioneller Vermieter fehlt. Es ist nicht angebracht, die Wertsicherung nur an die Entwicklung der Erhaltungskosten zu knüpfen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 23/24s | OGH vom 10.09.2024 | Dokument-ID: 1195610
  • Vollwärmeschutz der Fassade: Ist der Vermieter dazu verpflichtet?

    Dient die Anbringung eines Vollwärmeschutzes der Anpassung an die Entwicklung der Bautechnik und ist die entsprechende Neuherstellung der Fassade nach dem aktuellen technischen Standard im Vergleich zu den Kosten der bloßen Reparatur als wirtschaftlich vertretbar anzusehen, ist von einer Erhaltungsarbeit iSd § 3 Abs 2 Z 1 MRG auszugehen. Demnach führt nicht schon jeglicher Reparaturbedarf an der Fassade zu einer Verpflichtung des Vermieters zur Anbringung eines Vollwärmeschutzes.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 145/22t | OGH vom 02.11.2022 | Dokument-ID: 1133640

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