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Ihre Suche nach 2023 lieferte 18 Ergebnisse.
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Richtwerte im Vergleich
Übersicht der mit Wirksamkeit vom 1. April 2023 gem § 5 Abs 2 des Richtwertgesetzes geänderten festgesetzten Richtwerte je Bundesland mit Vergleich der Richtwerte der Vorjahre.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1136823 -
Immobilienmaklervertrag
Rechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundelemente des Immobilienmaklervertrags werden hier erläutert.WEKA (red) - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 631865 -
Fristverlängerung in der Liebhabereiverordnung
Der Einkommensteuer unterliegt das Einkommen natürlicher Personen, wobei unter Einkommen der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im § 2 Abs 3 EStG aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich (unter anderem) mit Verlusten zu verstehen ist.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1184434 -
Befristeter „Öko-Zuschlag“ für Sanierungsmaßnahmen in vermieteten Wohngebäuden
§ 124b Z 452 EStG sieht – zeitlich befristet – einen „Öko-Zuschlag“ für bestimmte Sanierungsmaßnahmen in vermieteten Wohngebäuden vor, wobei zwischen betrieblichen Einkünften und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung differenziert wird.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1184432 -
Befristete beschleunigte Abschreibung für Wohn-Neubauten
Die beschleunigte AfA wurde nun durch § 124b Z 451 EStG bei Wohngebäuden unter bestimmten Umständen zeitlich befristet auf die ersten drei Jahre auf generell 4,5 % pro Jahr ausgedehnt (somit in den ersten drei Jahren verdreifacht).Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1184431 -
Öko-Zuschlag
Für Gebäude, die/soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann zeitlich befristet der Öko-Zuschlag als Betriebsausgabe/Werbungskosten geltend gemacht werden.Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1176066 -
Beschleunigte Abschreibung für UFG-förderungswürdige Sanierungsmaßnahmen in vermieteten Wohngebäuden
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs 3 Z 6 EStG) gehören im Besonderen Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (§ 28 Abs 1 Z 1 EStG), also zB die Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1184430 -
MaklerG-ÄnderungsG: Änderungen der Novelle im Kurzüberblick
Ist ein Makler im Spiel, dh vermittelt dieser eine Wohnung, ist es nach der heutigen Gesetzeslage noch möglich, dass dieser sowohl von der Vermieterseite als auch von der künftigen Mieterseite eine Provision verlangt und verlangen darf.Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1138982 -
„Wohnbaumilliarde“ und Zinsenzuschüsse – Änderungen durch das FAG 2024
Zum Zweck der Schaffung und Sanierung leistbarer Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime wurde durch eine Novelle ein Paragraf hinzugefügt, der gem seinem Titel „Zweckzuschüsse für Wohnbauförderung“ enthält.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1176083 -
Wohn- und Baupaket 2024
Der österreichische Nationalrat beschloss am 20.03.2024 das Wohn- und Baupaket, das von der Bundesregierung Ende Februar angekündigt wurde.Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1174416 -
Provisionsbestimmungen der Immobilienmaklerverordnung
Im 4. Abschnitt der Immobilienmaklerverordnung sind die zulässigen Provisionshöchstbeträge geregelt. Diese unterscheiden sich gegenüber der IMV 1978 im Wesentlichen in den im Beitrag genannten Punkten.Christoph Kothbauer - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 356349 -
Aufklärungspflichten bei Abschluss des Maklervertrages
Wird der Immobilienmakler nur für einen Auftraggeber tätig, so hat er dies gem § 17 MaklerG dem Dritten mitzuteilen. In bestimmten Fällen ist auch auf ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis hinzuweisen.WEKA (red) - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 671505 -
Der Makler und seine Provision
Makler vermitteln Wohnungssuchenden einen anbietenden Vermieter und helfen Hausverkäufern, ihre Liegenschaften zu verkaufen. Näheres zum Begriff des Maklers sowie über die Voraussetzungen des Provisionsanspruches erfahren Sie im folgenden Beitrag.Alexander Scheer - Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 627970 -
Inhalt des Maklervertrages
Zu den Inhalten eines Maklervertrages zählen unter anderem Bestimmungen zu Provisionsvereinbarung, Alleinvermittlungsauftrag, einen fehlenden Vermittlungserfolg sowie einen erfolgsunabhängigen Aufwandersatz.WEKA (red) - Christian Macho - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 631875 -
Grunderwerbsteuer – Steuerbefreiung
Im Falle behördlicher Eingriffe oder gemeinnütziger Zwecke sind Befreiungen von der Grunderwerbsteuer möglich. Regelungen hierzu finden sich im Grunderwerbsteuergesetz.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866772 -
Absetzung für Abnutzung – Allgemeines
Durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht das EStG die Berücksichtigung der Abnutzung von Wirtschaftsgütern bei der Ermittlung des Gesamteinkommens.Rita Schachinger - Veronika Weiß - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757947 -
Grundbuch
Überblick über die Änderungen durch die Umstellungen des Grundbuches durch die Grundbuchsnovellen 2008, 2012 und 2020.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 838027 -
Verbesserung (Veränderung) des Mietgegenstandes, Verfahren
Eine beabsichtigte wesentliche Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstandes seitens der Mieter/Nutzungsberechtigten ist der GBV anzuzeigen, welche innerhalb von 2 Monaten die Veränderung ablehnen muss, ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt.Thomas Lederer - Markus Bulgarini - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332259