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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 88 Ergebnisse.
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Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung der Wohnung nach dem 08.05.1945)
DEMOKompromiss-Vertragsmuster für einen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde.Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589054 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Anwendungsbereich des MRG – Teilausnahmen
Das Mietrechtsgesetz (MRG) kommt nur zur Anwendung, soweit die betreffende Vermietung nicht in die Voll- oder Teilausnahmen fällt. Was zählt zu den Teilausnahmen?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563421 -
Neuerrichtung nach Baubewilligung nach dem 30.06.1953 – Checkliste
Checkliste anwendbarer Vorschriften zu einem Mietgegenstand des Typs 10: Geschäftslokal in einem Gebäude, das ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30.06.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 907263 -
Hausbesorgerwohnung, Vertrag vor 30.06.2000 – Checkliste
An dieser Stelle finden Sie eine Checkliste für eine Wohnung, die im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis eines Hausbesorgers steht. Der Vertrag wurde vor dem 30.06.2000 geschlossen.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580407 -
Wohnungstypbeschreibung für eine Dienstwohnung – Privatwirtschaft
Hierbei handelt es sich um eine Checkliste für eine Wohnung, welche aufgrund eines Dienstverhältnisses als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen worden ist.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580421 -
Antrag auf Legung der (Hauptmietzins- und) Betriebskostenabrechnung gem § 37 Abs 1 Z 11 MRG
An dieser Stelle finden Sie einen Antrag auf Legung der Hauptmietzins- und Betriebskostenabrechnung für eine Mietwohnung.Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 822566 -
Zweitwohnung
Mietverträge über Zweitwohnungen, auf die bestimmte Merkmale (betreffend Mietdauer, Ausstattungskategorie und Mietzweck) zutreffen, unterliegen dem Nichtanwendungsbereich des MRG.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440536 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Scheinuntermiete
Das MRG unterscheidet zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte zustehen. Als Mieterschutzbestimmung fungiert § 2 Abs 3 MRG, wonach bloß zum Schein geschlossene Untermietverträge bekämpft werden können.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277180 -
Hauptmietzins bei Geschäftsraum
Der § 46a MRG regelt die Voraussetzungen und die Art einer möglichen Hauptmietzinsanhebung für einen Geschättsraum durch den Vermieter.Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563501 -
Dachboden
Hinsichtlich Dachböden kann eine Vollanwendung, Teilanwendung oder überhaupt keine Anwendung des MRG bestehen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325623 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster: Alle Geschäftslokale – Vertragsabschluss ab 01.03.1994
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für ein Geschäftslokal, auf den die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes anwendbar sind.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576053 -
Wohnzweck
Die Begriffe des Wohnzwecks bzw des Wohnbedürfnisses sind im MRG an einigen Stellen genannt. Was der OGH darunter versteht, ist auch deswegen praktisch relevant, da er beide Begriffe im Rahmen der Kündigung wegen Nichtbenützung heranzieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280344 -
Dienstwohnung
Das MRG nimmt von seinem Anwendungsbereich Wohnungen, die aufgrund eines Dienstverhältnisses oder im Zusammenhang mit einem solchen als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen werden, aus.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332460 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für Teile eines Geschäftslokals – kein KSchG
Hier befindet sich ein Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag, aufgrund dessen Teilflächen eines Geschäftslokals vermietet werden sollen, wobei das Mietrechtsgesetz nicht anwendbar ist.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576132 -
Gemischte Nutzung von Mietobjekten
Dient eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung zT der Erfüllung von Geschäftszwecken, so kann dies Konsequenzen für die Anwendbarkeit mancher MRG-Bestimmungen haben, da diese häufig an das Vorliegen einer Wohnung geknüft sind.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332602 -
Untermiete
Das MRG unterscheidet grundsätzlich zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte als einem Untermieter zustehen. Der Beitrag geht dabei näher auf die Kündigung des Untermietverhältnisses ein.WEKA (bna) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277172 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für Teile eines Geschäftslokals – kein KSchG
Hier befindet sich ein Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag, mit dem Teilflächen eines Geschäftslokals vermietet werden sollen, wobei das Mietrechtsgesetz nicht anwendbar ist.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576058 -
Zubau ab 01.10.2006
Hierbei handelt es sich um eine Checkliste für eine Wohnung, die durch einen Zubau aufgrund einer nach dem 30.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 584578 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zubau ab 01.10.2006) – bei Anwendbarkeit des KSchG
Muster für einen Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung in einem Gebäude, das durch den Zubau aufgrund einer nach dem 30.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 580548 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung) – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die in einem Haus gelegen ist, welches ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576273 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zubau ab dem 01.10.2006)
Hier finden Sie ein Muster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung in einem Gebäude, das durch den Zubau aufgrund einer nach dem 30.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 580453 -
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung des Typs 31 bei Anwendbarkeit des KSchG
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung in einem Gebäude, welches ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576319 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zubau ab 01.10.2006) – kein KSchG
Vermieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung, die in einem Haus gelegen ist, welches durch den Zubau aufgrund einer nach dem 30.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Das KSchG ist nicht anwendbar.WEKA (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576086
