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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 5 Ergebnisse.
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lnvestitionsersatz
Der Hauptmieter hat hinsichtlich bestimmter Aufwendungen in seiner Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses gegenüber dem Vermieter gem § 10 MRG einen Ersatzanspruch.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 334222 -
Verbotene Vereinbarungen
Vereinbarungen, die einen in § 27 Abs 1 MRG ausgewiesenen Gegenstand beinhalten, sind nichtig. Der Gesetzgeber versucht dadurch zu erreichen, dass eine Leistung immer eine adäquate Gegenleistung nach sich zieht.Olaf Rittinger - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384227 -
Ablöse nach § 1097 ABGB
Unabhängig davon, ob das MRG auf den konkreten Mietvertrag anwendbar ist, sieht auch § 1097 ABGB einen Ersatzanspruch für den Mieter vor, der Aufwendungen getätigt hat, die eigentlich dem Vermieter oblägen. -
Kaution – Besondere Aspekte
Welche Forderungen durch die Kaution gesichert werden sollen, hängt von der Vereinbarung der Parteien ab. Mieterschutzrechtlich bestehen bei berechtigten Ansprüchen des Vermieters keinerlei Einschränkungen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282812 -
Kaution
Eine Kautionsvereinbarung dient dem Zweck, dem Vermieter die ordnungsgemäße Rückstellung der Wohnung bei Beendigung des Mietvertrages zu sichern. Sie soll ihm aber nicht zusätzliche Einkünfte verschaffen.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282765