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Dokument-ID: 866784
Grunderwerbsteuer – Grundstückswert
Ermittlung des Grundstückwertes
Der Grundstückswert ist ab 1. Jänner 2016 die Mindest- und Ersatzbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Die Berechnung dieses Grundstückswertes erfolgt nach den Bestimmungen der Grundstückswerteverordnung 2016 (GrWV 2016).