Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach weg lieferte 245 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (3541) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (3541) anzeigen-
Thema
-
(59)
Mietrecht
Mietrecht
(59)
- (19) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (19)
- (15) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (15)
- (1) Mietanbot Mietanbot (1)
- (25) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (25)
- (2) Befristung Befristung (2)
- (15) Mietzins Mietzins (15)
- (1) Betriebskosten Betriebskosten (1)
- (1) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (1)
- (2) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (2)
- (1) Mieterschutz Mieterschutz (1)
- (15) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (15)
- (2) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (2)
-
(13)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(13)
- (1) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (1)
- (1) Hausverwalter Hausverwalter (1)
- (4) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (4)
- (2) WEG-Verträge WEG-Verträge (2)
- (2) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (2)
- (3) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (3)
- (2) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (2)
- (4) Kommentare Kommentare (4)
-
(59)
Mietrecht
Mietrecht
(59)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- im letzten Jahr x
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Einsichtsrecht in Verträge der EigG mit Energieversorger und Versicherer gem § 34 WEG 2002?
OGH: Der Verwalter hat den Wohnungseigentümern nach den Regelungen des § 34 WEG 2002 eine ordentliche und richtige Abrechnung zu legen (§ 20 Abs 3 WEG 2002). Die Abrechnung muss jeweils alle die Liegenschaft betreffenden Geldflüsse bezeichnen sowie alle Einnahmen und Ausgabenposten detailliert und aufgeschlüsselt angeben. Die Jahresabrechnung dient der Darstellung der tatsächlichen Zahlungsflüsse in der betreffenden Abrechnungsperiode. Ergebnis dieser Abrechnung muss das tatsächlich Geschuldete sein. Fragen zur Richtigkeit der Abrechnung im Sinn materieller Richtigkeit und zur Berechtigung von Forderungen sind als Vorfragen im außerstreitigen Verfahren zu prüfen.