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Dokument-ID: 1195643

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Zur Zulässigkeit einer Wertsicherungsklausel nach dem VPI

OGH: Im Anlassfall war die Wirksamkeit folgender Wertsicherungsklausel zu prüfen:

„7.1.Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Hauptmiete für das Mietobjekt durch den von STATISTIK AUSTRIA – Bundesanstalt Statistik Österreich – ermittelten Verbraucherpreisindex VPI 2015 (Basis 2015=100) bestimmt wird. […] Maßgebend ist der Indexwert, der für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbart wird.

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