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Erhöhung der Hauptmietzinse
DEMOIn diesem Kapitel wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen gem § 18 MRG eine Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig ist.Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 655442 -
Grunderwerbsteuer – Grundstückswert
Der Grundstückswert wird nach den Bestimmungen der Grundstückswerteverordnung 2016 berechnet, er kann durch das Pauschalwertmodell, den Immobilienpreisspiegel und das Schätzgutachten ermittelt werden.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866784 -
Grunderwerbsteuer
In diesem Fachbeitrag finden Sie umfassende Informationen zur Grunderwerbsteuer mit zahlreichen Beispielen, inklusive Änderungen durch die Steuerreform 2015/16.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866666 -
Wiener Bauordnungsnovelle 2023
In Wien wurde durch die Bauordnungsnovelle 2023 die Bauordnung für Wien, welche am 23.11.2023 im Wiener Landtag beschlossen worden war, neu gestaltet.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1153175 -
Pflichten und Haftung des Hausverwalters – inkl Neuerungen durch WEG-Novelle 2022
Für das Thema dieses Beitrags kann die Passivlegitimation nicht strittig sein, geht es doch um Schadenersatzansprüche gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsliegenschaft. Zu überlegen ist aber, wer derartige Ansprüche stellen kann.Christoph Naske - WEKA (red) - Alexander Kdolsky - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 837078 -
Aufkündigung des Mietverhältnisses
Die Aufkündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung des Vermieters oder Mieters, das Bestandverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem Kündigungstermin, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, zu beenden.Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277736 -
Die Wertsicherung: inkl Mietpreisbremse 2026 (5. MILG)
Auch Mietzinse können wertgesichert werden, was jedoch durch den Mieterschutz einigen Erschwernissen unterworfen ist. Nicht alle Mieter genießen hierbei in einer gemieteten Wohnung den gleichen rechtlichen Schutz.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 836903 -
Mietzinsüberprüfung
Als „angemessen“ bezeichnet man den im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses unter anderem nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage des Mietobjektes ortsüblichen Mietzins. Als „ortsüblich“ gilt der für vergleichbare Mietgegenstände erzielbare Zins.Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277216 -
Mietzinsminderung
Der Vermieter ist zur Erhaltung des Mietgegenstandes in brauchbarem Zustand verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Mieter für die Dauer der Unbrauchbarkeit das Recht auf Mietzinsminderung.Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 268984 -
Kaution
Eine Kautionsvereinbarung dient dem Zweck, dem Vermieter die ordnungsgemäße Rückstellung der Wohnung bei Beendigung des Mietvertrages zu sichern. Sie soll ihm aber nicht zusätzliche Einkünfte verschaffen.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282765 -
Betriebskostenabrechnung
Bei der Betriebskostenabrechnung kann zwischen der Jahrespauschalverrechnung und der Einzelvorschreibung gewählt werden.Iman Torabia - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277045 -
Eigentümerversammlung – inkl Neuerungen durch WEG-Novelle 2022
Der Eigentümerversammlung kommen als Entscheidungsorgan der Eigentümergemeinschaft verschiedene Rechte und Pflichten zu.Alexander Scheer - Stanislava Doganova - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fallbeispiel | Dokument-ID: 244266 -
Angemessener Mietzins bei Wohnungen
Als „angemessen“ gilt bei Wohnungen der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Mietobjektes ortsübliche Mietzins.Iman Torabia - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281635