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Wertsicherung: Änderungen nach dem 5. MILG
DEMOZur Wertsicherung: Als Wertmaßstab dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2020.Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Muster | Textbaustein | Dokument-ID: 1186796 -
Aktuelle Kategoriebeträge und Kategoriemietzins
DEMOÜbersicht aktueller Kategoriebeträge und Kategoriemietzinse mit Erläuterungen, Judikatur und Rechtsgrundlagen.Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657774 -
Makler-Änderungsgesetz 2023 – Neuerungen im Kurzüberblick
Nach dem neu eingefügten § 17a Maklergesetz gilt Folgendes: Hat ein Vermieter als erster Auftraggeber einen Immobilienmakler mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt, kann der Makler nur mit ihm eine Provision vereinbaren.Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1138962 -
5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG): Rechtlicher Überblick
In der Immobilienbranche herrscht seit der Veröffentlichung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (2 Ob 36/23t) vom 21.März 2023 infolge der Nichtigerklärung einer Wertsicherungsklausel große Unsicherheit.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1246822 -
Richtwert
Bei der Ermittlung des Richtwertes ist vom Herstellungswert einer gut ausgestatteten geförderten Neubaumietwohnung in einem mehrgeschossigen Gebäude mit mindestens 4 Wohnungen auszugehen.Iman Torabia - WEKA (red) - Anna Sophie Dalinger - Stanislava Doganova - Andrea Weisert - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 655477 -
Weitere steuerrechtliche Verbindungen zum Wohnrecht
Von der Steuerreform betroffen sind unter anderem die Absetzung für Abnutzung, Instandhaltungaufwendungen sowie Grundstücksveräußerungen. Außerdem kommt es zu Änderungen bei der ImmoESt und GrESt.Daniela Michlits - Veronika Weiß - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 784796 -
Wohnungstypbeschreibung
Anwendbare Vorschriften bei Wohnungen der Kategorie D, mit Wasser und/oder WC außerhalb des Wohnungsverbandes.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653378 -
Musterschreiben betreffend die Ankündigung einer Mietzinserhöhung
Hier liegt ein Muster für ein Schreiben des Vermieters über die Ankündigung einer Erhöhung des Mietzinses vor mit rechtlichen Anmerkungen zur Mietpreisbremse.Hansjörg Poeckh - Karin Zahiragic - Albert Scherzer | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878105 -
Aktuelle Richtwerte und Richtwertmietzins
In diesem Beitrag finden Sie die aktuellen Werte sowie alles Wissenswerte zum Richtwertmietzins wie zum Beispiel zu Zu- und Abschlägen von mietrechtlichen Normwohnungen.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657692 -
Die Wertsicherung: inkl Mietpreisbremse 2026 (5. MILG)
Auch Mietzinse können wertgesichert werden, was jedoch durch den Mieterschutz einigen Erschwernissen unterworfen ist. Nicht alle Mieter genießen hierbei in einer gemieteten Wohnung den gleichen rechtlichen Schutz.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 836903 -
Mietvertrag – Erfüllbarkeit
In Fragen der Erfüllbarkeit spielen fehlende Berechtigung, Fruchtgenussrecht, Miteigentum, Hälfteeigentum, außerordentliche Vermietung, Schwebezustand und Untermiete eine Rolle.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282056 -
Tipps zur Gestaltung von Befristungen nach § 29 MRG
Eine Auflistung der wesentlichsten Punkte bei befristeten Hauptmietverträgen sowie Untermietverträgen.Redaktion WEKA - Albert Scherzer | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 822840 -
Antrag des Hauptmieters auf Überprüfung der vorgeschriebenen Wertsicherung
Dieses Muster zeigt einen Antrag des Hauptmieters auf Überprüfung der vorgeschriebenen Wertsicherung.WEKA (red) - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 846723 -
Mietanbot
Der Beginn der meisten bestandrechtlichen Verbindungen ist das Anbot. Nach allgemeinem Vertragsrecht kommt jedes (zweiseitige) Rechtsgeschäft durch die übereinstimmende Willenserklärung (mindestens) zweier Personen zustande.Alexander Scheer - Iman Torabia - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281473 -
Musterschreiben betreffend die Mitteilung einer Mietzinserhöhung
Im nachstehenden Beitrag finden Sie das Muster über ein Schreiben über die Mitteilung einer Erhöhung des Mietzinses.Hansjörg Poeckh - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878106 -
Mietanbot – Rücktrittsrechte
Folgender Beitrag erläutert die Rücktrittsmöglichkeiten vor bzw nach Annahme des Anbots durch den Vermieter. Des Weiteren werden der Rücktritt vom Maklervertrag und die gesetzlichen Rücktrittsrechte des KSchG erörtert.Alexander Scheer - Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281509 -
Fristlose Kündigung des Mietvertrages
Bei Vorliegen bestimmter Gründe können Mietverträge auch ohne Einhaltung der sonst maßgeblichen Kündigungsfrist sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter gekündigt werden.Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332476 -
Betriebskostenabrechnung
Bei der Betriebskostenabrechnung kann zwischen der Jahrespauschalverrechnung und der Einzelvorschreibung gewählt werden.Iman Torabia - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277045 -
Mietzinsminderung
Der Vermieter ist zur Erhaltung des Mietgegenstandes in brauchbarem Zustand verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Mieter für die Dauer der Unbrauchbarkeit das Recht auf Mietzinsminderung.Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 268984 -
Angemessener Mietzins bei Wohnungen
Als „angemessen“ gilt bei Wohnungen der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Mietobjektes ortsübliche Mietzins.Iman Torabia - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281635