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Ihre Suche nach 2023 lieferte 14 Ergebnisse.
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Kaufvertrag für Eigentumswohnung (inkl Bestimmungen ua zu Energieausweis, Immobilienertragsteuer und Insolvenzklausel)
DEMOHier finden Sie ein Muster für einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung mit Bestimmungen zu Energieausweis, Immobilienertragsteuer und Insolvenzklausel.Wolfgang Steinberger - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 627402 -
Wiener Bauordnungsnovelle 2023
In Wien wurde durch die Bauordnungsnovelle 2023 die Bauordnung für Wien, welche am 23.11.2023 im Wiener Landtag beschlossen worden war, neu gestaltet.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1153175 -
Welche Steuern und Abgaben kann der Betrieb einer PV-Anlage auslösen?
Die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage in Österreich führt zu einer Reihe von steuerlichen Folgen, die im Vorhinein bedacht und abgeklärt werden sollten. Im Folgenden soll ein Überblick gegeben werden, welche Steuern anfallen können.Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1122586 -
Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ab 01.01.2024 bis 31.12.2025
Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2024 wurde geregelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet von 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 keine Umsatzsteuer mehr anfällt.Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1161440 -
Mietvertrag mit Kaufoption über eine Eigentumswohnung
Dieser Mustervertrag beinhaltet den Mietkauf einer Eigentumswohnung im Ausmaß von 111 m². Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsobjekt nach Ablauf von 10 Jahren ab dem Tag der Übergabe zu kaufen.Wolfgang Steinberger - Karin Zahiragic - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 789340 -
Grunderwerbsteuer – Grundstückswert
Der Grundstückswert wird nach den Bestimmungen der Grundstückswerteverordnung 2016 berechnet, er kann durch das Pauschalwertmodell, den Immobilienpreisspiegel und das Schätzgutachten ermittelt werden.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866784 -
Grunderwerbsteuer
In diesem Fachbeitrag finden Sie umfassende Informationen zur Grunderwerbsteuer mit zahlreichen Beispielen, inklusive Änderungen durch die Steuerreform 2015/16.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866666 -
Eigentümerversammlung – inkl Neuerungen durch WEG-Novelle 2022
Der Eigentümerversammlung kommen als Entscheidungsorgan der Eigentümergemeinschaft verschiedene Rechte und Pflichten zu.Alexander Scheer - Stanislava Doganova - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fallbeispiel | Dokument-ID: 244266 -
Pflichten und Haftung des Hausverwalters – inkl Neuerungen durch WEG-Novelle 2022
Für das Thema dieses Beitrags kann die Passivlegitimation nicht strittig sein, geht es doch um Schadenersatzansprüche gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsliegenschaft. Zu überlegen ist aber, wer derartige Ansprüche stellen kann.Christoph Naske - WEKA (red) - Alexander Kdolsky - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 837078 -
Bestandrecht und Steuerrecht
Die mit dem Bestandrecht zusammenhängenden abgaberechtlichen Bestimmungen werden in diesem Kapitel mit einem Überblick über die verschiedenen Beziehungen zwischen Bestand- und Steuerrecht behandelt.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger - Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 838039 -
Vermietung und Verpachtung im Steuerrecht
Mithilfe dieser Checkliste kann die steuerrechtliche Einordung von Vermietung und Verpachtung mit Augenmerk auf gewerbliche Vermietung, Fremdenzimmervermietung etc leicht nachvollzogen werden.Iman Torabia - Alexander Kdolsky - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 550279 -
Nutzungs- und Änderungsrecht des Wohnungseigentümers – inkl Neuerungen durch die WEG-Novelle 2024
Die Nutzung des Eigentumsobjekts wird in § 16 WEG dem Wohnungseigentümer zugeordnet. Dieses Nutzungsrecht stellt das Individualrecht des Wohnungseigentümers dar, das auch nicht vertraglich beschnitten werden darf.Christoph Naske - Theresa Tisch - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254472 -
Immobilienertragsteuer – unternehmerische Liegenschaften
Die Veräußerung von privaten Liegenschaften unterliegt grundsätzlich der Besteuerung von 25 %. Unternehmer haben allerdings die Möglichkeit, die Regelbesteuerungsoption auszuüben.Alexander Scheer - Iman Torabia - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 488634 -
Immobilienertragsteuer – private Liegenschaften
Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften sind seit dem 01.04.2012 ertragsteuerlich zu erfassen. Für Veräußerungen von Liegenschaften, die vor diesem Datum erworben wurden, gilt eine Pauschalbesteuerung.Alexander Scheer - Iman Torabia - WEKA (red) - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 424876