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Vermietung und Verpachtung im Steuerrecht
Mithilfe dieser Checkliste kann die steuerrechtliche Einordung von Vermietung und Verpachtung mit Augenmerk auf gewerbliche Vermietung, Fremdenzimmervermietung etc leicht nachvollzogen werden.Iman Torabia - Alexander Kdolsky - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 550279 -
Grunderwerbsteuer – Grundstückswert
Der Grundstückswert wird nach den Bestimmungen der Grundstückswerteverordnung 2016 berechnet, er kann durch das Pauschalwertmodell, den Immobilienpreisspiegel und das Schätzgutachten ermittelt werden.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866784 -
Bestandrecht und Steuerrecht
Die mit dem Bestandrecht zusammenhängenden abgaberechtlichen Bestimmungen werden in diesem Kapitel mit einem Überblick über die verschiedenen Beziehungen zwischen Bestand- und Steuerrecht behandelt.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger - Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 838039 -
Grunderwerbsteuer
In diesem Fachbeitrag finden Sie umfassende Informationen zur Grunderwerbsteuer mit zahlreichen Beispielen, inklusive Änderungen durch die Steuerreform 2015/16.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866666 -
Genehmigungsverfahren
Ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft darf gem § 25 NÖ GVG bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung nicht durchgeführt werden. Erfahren Sie Details zum Genehmigungsverfahren.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303545 -
Genehmigungsvoraussetzungen
Gem § 19 NÖ GV darf die zuständige Behörde den Rechtserwerb durch eine ausländische Person nur dann genehmigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303539 -
Grundlagen der Grundverkehrspflicht
Das niederösterreichische Grundverkehrsgesetz regelt zunächst den Rechtserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken unabhängig von der Staatsbürgerschaft und sodann den Rechtserwerb durch ausländische Personen.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303276 -
Grundverkehrsbehörden
Die Grundverkehrsbehörde erster Instanz ist die Bezirksgrundverkehrskommission. Für den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Bezirksverwaltungsbehörde oder mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden ist eine Bezirksgrundverkehrskommission eingerichtet.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301812 -
Genehmigungspflichtige Rechtserwerbe
Bestimmte zivilrechtliche Rechtserwerbe sind für Ausländer genehmigungspflichtig, allerdings bestehen Ausnahmen vom Geltungsbereich. Der Ausländer muss dabei gem § 1 Abs 2 OÖ GVG bestimmte Voraussetzungen erfüllen.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301799 -
Grundlagen der Grundverkehrspflicht
Der vorliegende Beitrag behandelt die Voraussetzungen und Grundlagen für einen Grunderwerb durch einen Ausländer in OberösterreichChristoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301667 -
Pflichten und Haftung des Hausverwalters – inkl Neuerungen durch WEG-Novelle 2022
Für das Thema dieses Beitrags kann die Passivlegitimation nicht strittig sein, geht es doch um Schadenersatzansprüche gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsliegenschaft. Zu überlegen ist aber, wer derartige Ansprüche stellen kann.Christoph Naske - WEKA (red) - Alexander Kdolsky - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 837078 -
Immobilienertragsteuer – unternehmerische Liegenschaften
Die Veräußerung von privaten Liegenschaften unterliegt grundsätzlich der Besteuerung von 25 %. Unternehmer haben allerdings die Möglichkeit, die Regelbesteuerungsoption auszuüben.Alexander Scheer - Iman Torabia - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 488634 -
Immobilienertragsteuer – private Liegenschaften
Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften sind seit dem 01.04.2012 ertragsteuerlich zu erfassen. Für Veräußerungen von Liegenschaften, die vor diesem Datum erworben wurden, gilt eine Pauschalbesteuerung.Alexander Scheer - Iman Torabia - WEKA (red) - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 424876