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Erhöhung der Hauptmietzinse
DEMOIn diesem Kapitel wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen gem § 18 MRG eine Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig ist.Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 655442 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung der Wohnung nach dem 08.05.1945)
DEMOKompromiss-Vertragsmuster für einen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde unter Berücksichtung des 5. MILG (Mietpreisbremse 2026).Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589054 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994)
DEMOMuster eines Kompromiss-Mietvertrags für eine Wohnung der Kategorie A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar, Berücksichtigung des 5. MILG.Markus Bulgarini - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589077 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Mietzinsrückstandes (§ 30 Abs 2 Z 1 MRG)
Hier finden Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohung wegen Mietzinsrückstandes bzw fehlenden Zahlungen des Bestandzinses (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, Betriebskosten, Umsatzsteuer).Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878540 -
Aufkündigung des Mietverhältnisses
Die Aufkündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung des Vermieters oder Mieters, das Bestandverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem Kündigungstermin, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, zu beenden.Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277736 -
Die Wertsicherung: inkl Mietpreisbremse 2026 (5. MILG)
Auch Mietzinse können wertgesichert werden, was jedoch durch den Mieterschutz einigen Erschwernissen unterworfen ist. Nicht alle Mieter genießen hierbei in einer gemieteten Wohnung den gleichen rechtlichen Schutz.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 836903 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung der Wohnung nach dem 08.05.1945)
Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde, unter Berücksichtigung des 5. MILG.Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589100 -
Mietzinsüberprüfung
Als „angemessen“ bezeichnet man den im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses unter anderem nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage des Mietobjektes ortsüblichen Mietzins. Als „ortsüblich“ gilt der für vergleichbare Mietgegenstände erzielbare Zins.Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277216 -
Mietzinsminderung
Der Vermieter ist zur Erhaltung des Mietgegenstandes in brauchbarem Zustand verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Mieter für die Dauer der Unbrauchbarkeit das Recht auf Mietzinsminderung.Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 268984 -
Kaution
Eine Kautionsvereinbarung dient dem Zweck, dem Vermieter die ordnungsgemäße Rückstellung der Wohnung bei Beendigung des Mietvertrages zu sichern. Sie soll ihm aber nicht zusätzliche Einkünfte verschaffen.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282765 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Kat A oder B mit Mindest-Nutzfläche 130 m²)
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung, die der Kategorie A oder B entspricht und eine Nutzfläche von mindestens 130 m² hat. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar, Berücksichtigung des 5. MILG.Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589073 -
Betriebskostenabrechnung
Bei der Betriebskostenabrechnung kann zwischen der Jahrespauschalverrechnung und der Einzelvorschreibung gewählt werden.Iman Torabia - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277045 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994)
Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung der Kategorien A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar, Berücksichtigung des 5. MILG (Mietpreisbremse 2026).WEKA (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589081 -
Angemessener Mietzins bei Wohnungen
Als „angemessen“ gilt bei Wohnungen der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Mietobjektes ortsübliche Mietzins.Iman Torabia - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281635