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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 3 Ergebnisse.
Dokument-ID: 655477
Richtwert
Der Richtwert ist jener Betrag, der für die mietrechtliche Normwohnung (§ 2) festgesetzt ist. Er bildet die Grundlage für die Berechnung des angemessenen Hauptmietzinses nach § 16 Abs 2 MRG.