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Dokument-ID: 1273242

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Zur Verjährung des Rechnungslegungsanspruchs bei Betriebskostenabrechnung

OGH: Das Bestandverhältnis des Anlassfalls unterliegt nicht dem Vollanwendungsbereich des MRG. Die Rechnungslegungspflicht der beklagten Bestandgeberin ist daher nach den §§ 1099, 1012 ABGB zu beurteilen.

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