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Voraussetzungen für die Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels
Ein erfolgreicher Antrag auf Neufestsetzung des Verteilungsschlüssels gem § 32 Abs 5 WEG 2002 setzt voraus, dass erheblich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten der Mit- und Wohnungseigentümer bestehen. Maßgeblich ist dabei die objektive Nutzungsmöglichkeit, nicht die subjektive, tatsächliche. Auf lediglich vorübergehende Gegebenheiten kommt es nicht an.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 160/25b | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261298 -
5 Ob 50/25a; OGH; 20. November 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 50/25a | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261363 -
5 Ob 76/25z; OGH; 20. November 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 76/25z | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261359 -
5 Ob 160/25b; OGH; 20. November 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 160/25b | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261367 -
Fruchtgenuss bei einem Kfz-Abstellplatz im „Mischhaus“?
Wurde in einem Haus nicht an allen wohnungseigentumstauglichen Objekten Wohnungseigentum begründet (Mischhaus), so kann an einem Objekt (hier: ein zwar parifizierter, aber keinem Wohnungseigentumsobjekt zugeordneter Kfz-Abstellplatz), das nicht im Grundbuch aufscheint, mangels Möglichkeit zur Intabulation, kein Fruchtgenussrecht begründet werden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 76/25z | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261290 -
Sind Freiflächen Bestandteil eines Wohnungseigentumsobjekts?
Freiflächen können nur dann Bestandteil eines Wohnungseigentumsobjekts sein, wenn dieses dennoch einen baulich abgeschlossenen, nach der Verkehrsauffassung selbständigen Teil eines Gebäudes darstellt. Teil des Wohnungseigentumsobjekts sind solche Flächen daher (nur), wenn sie unmittelbar an das Wohnungseigentumsobjekt anschließen und aufgrund der baulichen Gegebenheiten als Bestandteil eines Wohnungseigentumsobjekts klar erkennbar sind.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 50/25a | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261297 -
Zu Änderungen an einer Terrasse und Gewährleistungsrechten
Gewährleistungsrechte sind vom Vertragspartner des mangelhaft Leistenden geltend zu machen. Ein Wohnungseigentümer, der ein Gewährleistungsrecht aus einem von ihm geschlossenen Vertrag geltend machen will, benötigt nur dann die Zustimmung der (Mehrheit der) anderen Wohnungseigentümer, wenn er das Gewährleistungsrecht aus Mängeln an allgemeinen Teilen der Liegenschaft ableitet und sein Vorgehen – insb die Wahl des Gewährleistungsbehelfs – Gemeinschaftsinteressen beeinträchtigen könnte. Dies ist, wenn ein Wohnungseigentümer geringfügige Änderungen an seiner zum WE-Objekt gehörenden Terrasse durchführen lässt, nicht der Fall.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 79/25w | OGH vom 17.07.2025 | Dokument-ID: 1234754 -
5 Ob 38/25m; OGH; 20. November 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 38/25m | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261353 -
7 Ob 191/25a; OGH; 17. Dezember 2025
Judikatur | Entscheidung | 7 Ob 191/25a | OGH vom 17.12.2025 | Dokument-ID: 1261374