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Zur Unterlassung der nicht widmungsgemäßen Nutzung eines WE-Objektes
Die Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts richtet sich grundsätzlich nach der diesbezüglichen privatrechtlichen Einigung der Wohnungseigentümer. Zur Auslegung ist der objektive Erklärungswert der Willenserklärungen heranzuziehen. Der Parteiwille ist nicht maßgeblich.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 5/26k | OGH vom 12.03.2026 | Dokument-ID: 1273244 -
Zur Wertsicherung und Mietzzinserhöhung nach dem neuem ZIAG
Mit dem ZIAG wurde klargestellt, dass sich § 6 Abs 2 Z 4 KSchG im Hinblick auf Wertsicherungsklauseln lediglich auf Verträge bezieht, die innerhalb von zwei Monaten vollständig zu erfüllen sind. Dauerschuldverhältnisse wie Bestandverträge sind somit nicht umfasst. Das ZIAG hat weiters mit § 879a ABGB festgelegt, dass der alleinige Umstand, dass eine Wertsicherungsklausel an einen vor Vertragsabschluss liegenden Basiswert anknüpft, ihrer sachlichen Rechtfertigung nicht entgegensteht.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 78/25a | OGH vom 18.03.2026 | Dokument-ID: 1273246 -
Zur Zustimmung zur touristischen Kurzzeitvermietung im WEG
Haben die Parteien eines Wohnungseigentumsvertrags einander die uneingeschränkte und unbefristete Zustimmung zur (touristischen) Kurzzeitvermietung der Objekte erteilt, so sind sie zur Abgabe jener Erklärungen verpflichtet, die erforderlich sind, um die Antragsvoraussetzungen für die behördliche Ausnahmebewilligung des seit 2023 geltenden § 129 Abs 1a WrBauO, der die Kurzzeitvermietung einschränkt, zu erfüllen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 172/25t | OGH vom 12.03.2026 | Dokument-ID: 1273243 -
Zur Realteilung durch WE-Begründung
Die Realteilung einer in Miteigentum stehenden Liegenschaft durch Begründung von Wohnungseigentum setzt voraus, dass die entstehenden Anteile annähernd gleich beschaffen sind. Dabei sind auch die Art der Räumlichkeiten, deren Widmung und die (durch den Bauzustand mitbestimmten) Nutzungsmöglichkeiten in die Beurteilung einzubeziehen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 129/25v | OGH vom 12.03.2026 | Dokument-ID: 1273245