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Genehmigungsvoraussetzungen
Gem § 19 NÖ GV darf die zuständige Behörde den Rechtserwerb durch eine ausländische Person nur dann genehmigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303539 -
Genehmigungspflichtige Rechtserwerbe
Bestimmte zivilrechtliche Rechtserwerbe sind für Ausländer genehmigungspflichtig, allerdings bestehen Ausnahmen vom Geltungsbereich. Der Ausländer muss dabei gem § 1 Abs 2 OÖ GVG bestimmte Voraussetzungen erfüllen.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301799 -
Genehmigungsverfahren
Ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft darf gem § 25 NÖ GVG bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung nicht durchgeführt werden. Erfahren Sie Details zum Genehmigungsverfahren.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303545 -
Grundlagen der Grundverkehrspflicht
Das niederösterreichische Grundverkehrsgesetz regelt zunächst den Rechtserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken unabhängig von der Staatsbürgerschaft und sodann den Rechtserwerb durch ausländische Personen.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303276 -
Grundverkehrsbehörden
Die Grundverkehrsbehörde erster Instanz ist die Bezirksgrundverkehrskommission. Für den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Bezirksverwaltungsbehörde oder mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden ist eine Bezirksgrundverkehrskommission eingerichtet.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301812 -
Richtwert
Bei der Ermittlung des Richtwertes ist vom Herstellungswert einer gut ausgestatteten geförderten Neubaumietwohnung in einem mehrgeschossigen Gebäude mit mindestens 4 Wohnungen auszugehen.Iman Torabia - WEKA (red) - Anna Sophie Dalinger - Stanislava Doganova - Andrea Weisert - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 655477