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Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen Mietzinsminderung
Mag. Roman Reßler erläutert anhand einer aktuellen OGH-Entscheidung Fragen zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Mietzinsminderung. Wann liegt ein ausreichender Kenntnisstand für eine Schadenszurechnung vor?Roman Reßler | News | 16.01.2026 | Dokument-ID: 1245484 -
Aktuelle Kategoriebeträge und Kategoriemietzins
DEMOÜbersicht aktueller Kategoriebeträge und Kategoriemietzinse mit Erläuterungen, Judikatur und Rechtsgrundlagen.Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657774 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994)
DEMOMuster eines Kompromiss-Mietvertrags für eine Wohnung der Kategorie A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar, Berücksichtigung des 5. MILG.Markus Bulgarini - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589077 -
Kaufvertrag für Eigentumswohnung (inkl Bestimmungen ua zu Energieausweis, Immobilienertragsteuer und Insolvenzklausel)
DEMOHier finden Sie ein Muster für einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung mit Bestimmungen zu Energieausweis, Immobilienertragsteuer und Insolvenzklausel.Wolfgang Steinberger - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 627402 -
Zur objektiven Unvermietbarkeit wegen Widmung zu Gemeinschaftszwecken
Die objektive Unvermietbarkeit eines Objekts kann sich auch aus seiner Widmung für Gemeinschaftszwecke ergeben. Da § 17 MRG einen möglichst stabilen, von temporären Änderungen weitgehend unbeeinflussten Verteilungsschlüssel für die Kosten des Hauses vorsieht, muss die Widmung jedoch eindeutig, dauerhaft und einer einseitigen Abänderung durch den Vermieter entzogen sein, um zur Unvermietbarkeit des Objekts zu führen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 29/25p | OGH vom 30.10.2025 | Dokument-ID: 1252635 -
Abschluss von Einzelwärmelieferungsverträgen – Verstoß gegen § 38 WEG 2002?
§ 38 Abs 1 WEG 2002 ordnet die Unwirksamkeit von unbilligen Aufhebungen oder Beschränkungen der den Wohnungseigentümern zustehenden Nutzungs- oder Verfügungsrechten an. Contracting-Verträge können, müssen aber nicht, nach dieser Bestimmung unwirksam sein. Eine entsprechend klar formulierte Vereinbarung im Kaufvertrag, die über die Folgen verständlich aufklärt, spricht für die Zulässigkeit; ebenso eine Vereinbarung, die einer vernünftigen Interessenabwägung entsprechen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 218/24s | OGH vom 24.09.2025 | Dokument-ID: 1252630 -
5 Ob 13/25k; OGH; 23. September 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 13/25k | OGH vom 23.09.2025 | Dokument-ID: 1253125 -
WE-Begründung an Außenfenstern, Außentüren und Fensterrollläden möglich?
An allgemeinen Teilen der Liegenschaft kann kein Wohnungseigentum begründet werden. Die Außenhaut eines Gebäudes, das sind die Außenmauern und die Fassade, die Außenfenster, Balkone, Terrassen, Balkontüren und Balkongeländer sowie Außenjalousien und -rollläden, zählt zu den notwendig allgemeinen Teilen der Liegenschaft. An ihr kann somit nicht Wohnungseigentum begründet werden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 13/25k | OGH vom 23.09.2025 | Dokument-ID: 1252631 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 879a.
Vorschrift | BGBl. I Nr. 110/2025 | Dokument-ID: 1246956 -
5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG): Wichtige Rechtsfragen
Seit 1. Jänner 2026 ist das 5. MILG, die Mietpreisbremse 2026, in Kraft. Lesen Sie von der Wohnrechts-Expertin Dr. Karin Zahiragic mehr zu den wichtigen Änderungen: Von den neuen Valorisierungsregelungen bis hin zur Ausdehnung der Mindestbefristung.Karin Zahiragic | News | 23.01.2026 | Dokument-ID: 1249297 -
3 Ob 218/24s; OGH; 24. September 2025
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 218/24s | OGH vom 24.09.2025 | Dokument-ID: 1253121 -
Musterschreiben betreffend die Ankündigung einer Mietzinserhöhung
Hier liegt ein Muster für ein Schreiben des Vermieters über die Ankündigung einer Erhöhung des Mietzinses vor mit rechtlichen Anmerkungen zur Mietpreisbremse.Hansjörg Poeckh - Karin Zahiragic - Albert Scherzer | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878105 -
Nichtzahlung des Mietzinses: Wirkt das gegen einen Mitmieter ergangene Urteil auch gegen die anderen Mitmieter?
Mitmieter haften für die Zahlung des Mietzinses solidarisch. Daraus folgt aber nicht, dass sie in einem Verfahren auf Zahlung des Mietzinses eine einheitliche Streitpartei iSd 14 ZPO bilden. Vielmehr liegt eine einfache Streitgenossenschaft vor. Das gegen einen der Mitmieter ergangene (stattgebende) Urteil entfaltet somit keine Wirkung gegenüber den anderen Mitmietern. Daher kann sich ein Mitmieter auch nicht wegen des gegen einen anderen Mitmieter ergangenen Urteils als beschwert erachten.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 96/25m | OGH vom 30.09.2025 | Dokument-ID: 1252880 -
1 Ob 96/25m; OGH; 30. September 2025
Judikatur | Entscheidung | 1 Ob 96/25m | OGH vom 30.09.2025 | Dokument-ID: 1253164 -
5 Ob 29/25p; OGH; 30. Oktober 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 29/25p | OGH vom 30.10.2025 | Dokument-ID: 1253145 -
5 Ob 148/25p; OGH; 30. Oktober 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 148/25p | OGH vom 30.10.2025 | Dokument-ID: 1253175 -
Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) – § 10.
Vorschrift | BGBl. I Nr. 112/2025 | Dokument-ID: 113565 -
Mietrechtsgesetz (MRG) – § 29. Auflösung und Erneuerung des Mietvertrages; Zurückstellung des Mietgegenstandes
Vorschrift | BGBl. I Nr. 114/2025 | Dokument-ID: 176426 -
Gerichtsgebührengesetz (GGG) – I. Zivilprozesse
Vorschrift | Dokument-ID: 157161 -
Die Wertsicherung: inkl Mietpreisbremse 2026 (5. MILG)
Auch Mietzinse können wertgesichert werden, was jedoch durch den Mieterschutz einigen Erschwernissen unterworfen ist. Nicht alle Mieter genießen hierbei in einer gemieteten Wohnung den gleichen rechtlichen Schutz.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 836903 -
Mietrechtsgesetz (MRG) – § 37. Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
Vorschrift | BGBl. I Nr. 114/2025 | Dokument-ID: 176436 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 1503. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ab 1. Februar 2013
Vorschrift | BGBl. I Nr. 111/2025 | Dokument-ID: 525160 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kat A oder B bei Mindest-Nutzfläche von 130 m²) – bei Anwendbarkeit des KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung, die der Kategorie A oder B entspricht und eine Nutzfläche von zumindest 130 m² hat. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar, das 5. MILG berücksichtigt.Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589074 -
Befristung außerhalb des MRG
Wird ein Bestandverhältnis von Mieterschutzbestimmungen nicht erfasst, erlischt der Bestandvertrag nach § 1113 ABGB durch den Verlauf der Zeit, den Vermieter und Mieter ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart haben.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282102 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag (Kat A oder B mit Mindest-Nutzfläche von 130 m²) – Nichtanwendbarkeit des KSchG
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung, die der Kategorie A oder B entspricht und eine Nutzfläche von zumindest 130 m² hat. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578939
