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Untermiete im MRG: Mieterschutz, Umgehungskonstruktionen und korrekte Zinsbildung
Mag. Martin Brunnhauser erläutert die zwingenden mietrechtlichen Schutzbestimmungen bei Untermietverhältnissen – eine kritische Analyse von Umgehungskonstruktionen, der Akzessorietät des Bestandvertrags und der Untermietzinsbildung nach § 26 MRG.Martin Brunnhauser | News | 05.03.2026 | Dokument-ID: 1257406 -
Zu Änderungen an einer Terrasse und Gewährleistungsrechten
Gewährleistungsrechte sind vom Vertragspartner des mangelhaft Leistenden geltend zu machen. Ein Wohnungseigentümer, der ein Gewährleistungsrecht aus einem von ihm geschlossenen Vertrag geltend machen will, benötigt nur dann die Zustimmung der (Mehrheit der) anderen Wohnungseigentümer, wenn er das Gewährleistungsrecht aus Mängeln an allgemeinen Teilen der Liegenschaft ableitet und sein Vorgehen – insb die Wahl des Gewährleistungsbehelfs – Gemeinschaftsinteressen beeinträchtigen könnte. Dies ist, wenn ein Wohnungseigentümer geringfügige Änderungen an seiner zum WE-Objekt gehörenden Terrasse durchführen lässt, nicht der Fall.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 79/25w | OGH vom 17.07.2025 | Dokument-ID: 1234754 -
5 Ob 160/25b; OGH; 20. November 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 160/25b | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261367 -
5 Ob 50/25a; OGH; 20. November 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 50/25a | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261363 -
5 Ob 38/25m; OGH; 20. November 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 38/25m | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261353 -
Voraussetzungen für die Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels
Ein erfolgreicher Antrag auf Neufestsetzung des Verteilungsschlüssels gem § 32 Abs 5 WEG 2002 setzt voraus, dass erheblich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten der Mit- und Wohnungseigentümer bestehen. Maßgeblich ist dabei die objektive Nutzungsmöglichkeit, nicht die subjektive, tatsächliche. Auf lediglich vorübergehende Gegebenheiten kommt es nicht an.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 160/25b | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261298 -
Austausch einer Ölheizung gegen Pellets: Verwaltungsmaßnahme oder Verfügung?
Die Qualifikation einer Maßnahme als Verwaltungshandlung oder Verfügung iSd § 828 ABGB ist insofern relevant, als die Zustimmung zu Letzterer nicht durch Gerichtsbeschluss ersetzt werden kann. Der Austausch einer veralteten, reparaturanfälligen, wartungsintensiven Ölheizung gegen eine Pelletsheizung ist hier als Verwaltungsmaßnahme anzusehen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 38/25m | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261289 -
5 Ob 76/25z; OGH; 20. November 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 76/25z | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261359 -
Vertragsmuster
Kompromiss-Vertragsmuster für einen Mietvertrag für ein Wohnung, das in einem Zweiobjekthaus gelegen ist. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1068542 -
Vertragsmuster
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung für den Fall, dass die Wohnung vom Mieter als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung gemietet wird. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1068541 -
Wohnungstypbeschreibung
Anwendbare Vorschriften bei Wohnungen der Kategorie D, mit Wasser und/oder WC außerhalb des Wohnungsverbandes.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653378 -
Richtwert
Bei der Ermittlung des Richtwertes ist vom Herstellungswert einer gut ausgestatteten geförderten Neubaumietwohnung in einem mehrgeschossigen Gebäude mit mindestens 4 Wohnungen auszugehen.Iman Torabia - WEKA (red) - Anna Sophie Dalinger - Stanislava Doganova - Andrea Weisert - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 655477 -
Grundverkehrsbehörden
Die Grundverkehrsbehörde erster Instanz ist die Bezirksgrundverkehrskommission. Für den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer Bezirksverwaltungsbehörde oder mehrerer Bezirksverwaltungsbehörden ist eine Bezirksgrundverkehrskommission eingerichtet.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301812 -
Genehmigungsvoraussetzungen
Gem § 19 NÖ GV darf die zuständige Behörde den Rechtserwerb durch eine ausländische Person nur dann genehmigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303539 -
Genehmigungspflichtige Rechtserwerbe
Bestimmte zivilrechtliche Rechtserwerbe sind für Ausländer genehmigungspflichtig, allerdings bestehen Ausnahmen vom Geltungsbereich. Der Ausländer muss dabei gem § 1 Abs 2 OÖ GVG bestimmte Voraussetzungen erfüllen.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301799