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Dokument-ID: 1240267
Unterschiedliche Nutzungsmöglichkeit iSd § 32 Abs 5 WEG 2002 bei Reihenhäusern?
OGH: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft, wobei die Wohnungseigentumsanlage aus 87 Reihenhäusern besteht, die jeweils ein Wohnungseigentumsobjekt sind. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist der von den Antragstellern begehrte abweichende Aufteilungsschlüssel betreffend diverse Aufwendungen, die von den Eigentümern der jeweiligen Wohnungseigentumsobjekte getragen werden sollen.