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Dokument-ID: 1268735
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Zur Zulässigkeit des wertgesicherten Hauptmietzinses
OGH: Die Antragstellerin ist seit April 2014 unbefristete Hauptmieterin einer Wohnung der Antragsgegnerin. Im Mietvertrag wurde ein Hauptmietzins von EUR 529,98 netto sowie eine Wertsicherung nach dem VPI 1996 vereinbart. Die Antragsgegnerin hob mit Schreiben vom 10. April 2022 den monatlichen Hauptmietzins zum darauffolgenden Monat auf EUR 615,84 und mit Schreiben vom 3. Dezember 2022 per Jänner 2023 auf EUR 661,41 an.